Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0152Ausgegeben am 26.01.2012

Eing. Dat. 26.01.2012

 

 

 

 

Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 039/12 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 25.01.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO)
    im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2,
    Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

2. Die Mittel stehen bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060
    „Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ im
    Haushaltsplan 2012 zur Verfügung.

3. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 114 f HGO wird die
    Maßnahme über die Inanspruchnahme eines Kassenkredits vorfinanziert.


Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 655 vom 09. Dezember 2010 und DS I (B) 0010 hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits zwei Eigenkapitalerhöhungen um je 30 Mio. € zugestimmt. Damit sollte unter anderem den vom Klinikum im Rahmen der Umwandlung in eine GmbH übernommenen Altverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 54,1 Mio. € Rechnung getragen werden und eine bilanzielle Überschuldung abgewendet werden.

 

Die Stadt Offenbach hatte in Folge die Auszahlungen der 30 Mio. € an das Klinikum am 14. Dezember 2010 und am 02. November 2011 angewiesen.

 

Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der KliO noch keinen Bestätigungs-vermerk – auch nicht in eingeschränkter Form – geben können, da es an der positiven Prognose für das Unternehmen mangelt. Mit der positiven Prognose ist im Wesentlichen der Ausgleich des verbrauchten Eigenkapitals gemeint.

 

Das Klinikum geht zum aktuellen Zeitpunkt von einem Jahresfehlbetrag für das Jahr 2011 von voraussichtlich 46,2 Mio. € aus.

 

Nach Information der BDO ist bereits Ende des Monats Januar 2012 mit einer formellen Überschuldung zu rechnen und daran anschließend die Verpflichtung der Geschäftsführung einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Dieser Tatbestand soll derart geheilt werden, dass sich die Stadt Offenbach zur Auszahlung der 30 Mio. € gegenüber der Klinikum Offenbach GmbH verpflichtet, sobald die Liquiditätssituation des Klinikums es notwendig macht. Damit ist im April diesen Jahres zu rechnen.

 

Gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung unverzüglich einberufen werden, wenn sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist. Dies hat die Gesellschaft mit Schreiben vom 17.01.2012 vorgenommen.

 

Die Folgen einer Insolvenz der KliO sind kaum abschätzbar. Die Stadt hat einen gesetzlichen Versorgungsauftrag; sie muss die Krankenhausversorgung sicherstellen, nicht aber selbst ausführen. Als alleiniger Eigentümer der KliO muss die Stadt auch im Insolvenzfall die Fortsetzung des Klinikums sicherstellen, d.h. auch finanziell absichern.

 

Die Vorlage wird auf dem Weg des Nachtrags eingebracht, da das Vorgehen zunächst mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden musste.