Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0184Ausgegeben am 19.04.2012
Eing. Dat. 19.04.2012
Investitionskostenzuschuss für den behindertengerechten Umbau des Clubheims des Gehörlosen-Ortsbundes für Stadt und Kreis Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 117/12 (Dez. III, Amt 50) vom 18.04.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Gehörlosen-Ortsbund Stadt und Kreis Offenbach wird zur Sanierung ihrer Räum-
lichkeiten, besonders einer an die Behinderung angepassten Elektrik, ein Investitions-
kostenzuschuss in Höhe von 2.085,00 € gewährt.
2. Die Haushaltsmittel sind im Finanzhaushalt auf dem Untersachkonto 47100.98700,
Sachkonto 035800000, eingeplant.
Begründung:
Der Gehörlosen-Ortsbund Stadt und Kreis Offenbach hat nach längerem Suchen neue Räumlichkeiten gefunden. Diese wurden von der Stadt Obertshausen in Erbpacht überlassen. Bei den Räumlichkeiten sind erhebliche Renovierungsarbeiten notwendig, welche zum größten Teil in Selbsthilfe und mit Unterstützung ehrenamtlicher Helfer erfolgen.
Das Dachgeschoss wurde bereits renoviert. Der Umbau des Erdgeschosses mit dem Einbau einer geeigneten Küche und Toiletten muss noch erfolgen. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfordert auch einen behindertengerechten Umbau der Elektrik mit Signalleuchten und einem Zentralschalter. Diese Arbeiten müssen durch einen Fachmann ausgeführt werden. Nach vorliegendem Kostenvoranschlag entstehen hierfür Kosten in Höhe von 4.186,27 €, welche der Verein nicht mehr tragen kann. Er hat deshalb einen Antrag auf Bezuschussung gestellt.
Da die Mitglieder des Ortsbundes aus der Stadt und dem Kreis Offenbach stammen, erfolgt die Bezuschussung durch die Stadt zur Hälfte.
Anlage