Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.08.2003

Eing. Dat. 28.08.2003

 

Nr. 542

 

Dez.:II (Amt 60)

 

 

 

Erschließung des Baugebietes „Bieber Nord"
hier: Abschluss eines Maßnahmeträger-Vertrages mit der EEG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 256/03 vom 27.08.2003, DS I (A) 542

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordneten­versammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Abschluss eines Maßnahmeträger-Vertrages für das Baugebiet „Bieber Nord" mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH Offenbach am Main (EEG), Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

Begründung:

Das formale Umlegungsverfahren wurde mit Mag.-Beschluss vom 02.07.2003 eingeleitet, die nach § 66 BauGB erforderlichen Erörterungsgespräche mit den Eigentümern haben bereits stattgefunden, mit nahezu allen Eigentümern konnten einvernehmliche Lösungen hinsichtlich der Zuteilung der neuen Baugrundstücke erzielt werden.

 

Damit ist der Zeitpunkt gekommen, die Umsetzung der Erschließung an die EEG zu übertragen. Hierzu ist es erforderlich, mit der EEG einen Maßnahmeträger-Vertrag abzuschließen, mit dem der Gesellschaft als Maßnahmenträger für die Grund-stückseigentümer in einem städtebaulichen Vertrag die Aufgaben der Erschließung übertragen werden.

 

Die EEG schließt zivilrechtliche Verträge mit den Eigentümern, in denen sich die EEG verpflichtet, die Erschließung entsprechend der mit der Stadt getroffenen Vereinbarung durchzuführen; die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die hierfür entstehenden Verfahrens- und Herstellungskosten in Form von Ablösebeträgen zu übernehmen.

 

Der Maßnahmeträgervertrag liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.