Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003
Eing. Dat. 30.10.2003
Nr. 581
Dez.:III (Umweltamt)
Satzung zum Schutz der Grünbestände
in der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 351/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 581
Billigung des Satzungsentwurfes
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom Umweltamt überarbeitete und als
Anlage beigefügte Entwurf einer Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt
Offenbach am Main wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB gebilligt.
2. Die bisher gültige Baumschutzsatzung wird zum 31. Dezember 2003 aufgehoben.
Begründung:
zu Ziffer 1:
Nach § 26 des novellierten Hessischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG, GVBl. I S. 614, 2002) sind die Gemeinden ermächtigt, Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB und im Geltungsbereich qualifizierter B-Pläne unter Schutz zu stellen. Die vorgeschlagene Satzung orientiert sich an den Vorgaben eines Mustersatzungsentwurfs des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Das vom Gesetzgeber nunmehr vorgegebene Inkraftsetzungsverfahren beinhaltet die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat keine inhaltlichen Bedenken und Anregungen erbracht; den vorgebrachten redaktionellen Hinweisen wurde vollständig gefolgt. Die Auswertung des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens ist den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
zu Ziffer 2:
Das novellierte HeNatG bestimmt zugleich, dass die bisher gültige Baumschutzsatzung zum 31.12.2003 aufzuheben ist.
Anlage: 1. Entwurf: Satzung zum Schutz der Grünbestände
in der Stadt Offenbach am Main
2. Synopse
3. Protokoll der Bürgerversammlung zum Vorentwurf
4. Protokoll der Beratung des Naturschutzbeirats