Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.12.2002
Eing. Dat. 05.12.2002
Nr. 434
Dez.:III (ESO)
Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 391/02 vom 4.12.2002, DS I (A) 434
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale
Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2003, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 43.648 und den Erträgen in Höhe von T€ 41.671 mit einem negativen Betriebsergebnis von T€ 1.977 und einem daraus resultierenden bilanziellen Jahresverlust von T€ 1.977 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 3.985, Kreditaufnahme von T€ 16.341, Kredittilgung von T€ 855, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von T€ 430 , Entnahme aus Rückstellungen von T€ 10.000, einem Jahresverlust von T€ 1.977 und Investitionen von T€ 7.164 ausgeglichen abschließt und außerdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 7.990 umfaßt, wird mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß §5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
T€ 16.341 festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur
rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf T€ 2.556 (TDM 5.000) festgesetzt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBI. l, Seite 154ff), insbesondere der §§15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2003 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.
Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Die Betriebskommission des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, hat in ihrer Sitzung am 26.11.2002 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.
Anlage
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