Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 22.09.2003
Eing. Dat. 12.09.2003
Nr. 479/ 69
Dez.: III
Erweiterung der Dienstleistungen des Bürgerbüros;
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 27.03.2003
Hierzu: Magistratsvorlage Nr. 285/03 vom 10.09.2003,
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.03.2003 zu DS I (A) 479 und 479/1 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Der Leistungsumfang des Bürgerbüros wird wie folgt erweitert:
a.) Briefwahlen werden dauerhaft wie bereits zur Bundestagswahl 2002 und zur
Landtagswahl 2003 vom Wahlamt in Zusammenarbeit mit dem
Straßenverkehrsamt/Bürgerbüro durchgeführt.
b.) In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen werden auch weiterhin
(vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten aus Landesmitteln) und im Rahmen der
Förderungsmöglichkeiten kostenlose Beratungsstunden zum Thema Energieberatung
angeboten.
c.) Anträge für Hundesteuer werden im Bürgerbüro ausgegeben und zur Weiterleitung
an das Kassen- und Steueramt angenommen.
2. Beglaubigungen sind im Bürgerbüro nur insoweit durchzuführen, als Kopien eigener
Dokumente beglaubigt werden können (z.B. Kopien von Bundespersonalausweisen,
etc.). Alle übrigen Beglaubigungen werden auch weiterhin durch das Ortsgericht
vorgenommen.
3. Aufgaben aus dem Bereich des Standesamtes werden nicht im Bürgerbüro integriert.
4. Im Zusammenhang mit dem neu zu gestaltenden Internet-Auftritt des Konzerns wird
voraussichtlich zum Jahreswechsel ein Internet-Zugang für die Kunden des
Bürgerbüros eingerichtet.
5. In den Info-Flyer des Bürgerbüros wird mit der nächsten Neuauflage der Punkt
Allgemeine Informationen zu den Dienstleistungen der Stadt Offenbach (z.B.
Annahme von Hundesteueranträgen)
aufgenommen.
Begründung:
Aus einer aktuell Ende 2002/Anfang 2003 durchgeführten Umfrage des Deutschen Städtetages sind folgende Aspekte bei der Prüfung des vorliegenden Antrages zu nennen, die einen Vergleich des Bürgerbüros Offenbach mit anderen Bürgerbüros unterstützen sollen:
Kernaussagen aus der Umfrage des Deutschen Städtetages |
Getroffene Regelungen im Bürgerbüro in Offenbach am Main |
In 150 der 244 für die Umfrage angesprochenen Mitgliedsstädten existiert ein Bürgerbüro (Bürgeramt, Bürgerladen, Bürgerservice, etc.), in dem standardisierte Dienstleistungen aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen für den Bürger „aus einer Hand“ angeboten werden – dies entspricht einem Anteil von 61,5 % (1999 waren es erst 49 %) |
In Offenbach existiert das Bürgerbüro seit dem 7. Dezember 2000. |
Kernaussagen aus der Umfrage des Deutschen Städtetages |
Getroffene Regelungen im Bürgerbüro in Offenbach am Main |
Melde- und Paßangelegenheiten: |
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Lohnsteuerangelegenheiten: |
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Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten: |
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Ausländerangelegenheiten: |
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Sozialhilfeangelegenheiten:
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Zu den häufigsten Leistungen, die zusätzlich in Bürgerbüros angeboten werden, zählen: |
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Kernaussagen aus der Umfrage des Deutschen Städtetages |
Getroffene Regelungen im Bürgerbüro in Offenbach am Main |
Als aufgabenunabhängige Dienstleistungen werden angeboten: |
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Öffnungszeiten: |
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Öffnungszeit am Freitag: |
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Öffnungszeit am Samstag: |
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Kundenumfragen: |
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Der Deutsche Städtetag stellt in seinem Fazit fest, dass die Serviceorientierung der Städte und Gemeinden durch die Einrichtung von Bürgerbüros überzeugend verbessert wurde und in den meisten Fällen einen Vergleich mit anderen, auch privaten Dienstleistern nicht scheuen müssen.
Das Bürgerbüro Offenbach ist mit seinem umfangreichen und nach dem Lebenslagenprinzip strukturierten Angebot, das über städtische Dienstleistungen hinausgeht und auch Konzerndienstleistungen beinhaltet, aber auch hinsichtlich seines umfassenden Öffnungszeitenangebots, das sich kaum von dem Angebot privater Dienstleister unterscheidet, sicherlich beispielgebend in Deutschland.
Dass das Angebot in Offenbach „passt“, zeigt nicht zuletzt auch die Zufriedenheit der Kunden, die bei der aktuell im März/April 2003 durchgeführten Befragung bei 79,5 % (sehr zufrieden) bzw. 15,8 % (zufrieden) lag. Unzufrieden mit dem Offenbacher Bürgerbüro äußerten sich lediglich 4,9 % der befragten Kunden.
Für die von der Stadtverordnetenversammlung angeregten Erweiterungen im Dienstleistungsangebot hat sich nach sorgfältiger Prüfung folgendes ergeben:
Zu prüfen laut Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 479 und 479/1 vom 27.03.2003 |
Zusammenfassung aus den Stellungnahmen der beteiligten Fachämter: |
Ergebnis der Prüfung: |
Integration von Aufgaben aus dem Standesamtswesen (z.B. Urkunden, Geburtenanzeigen, etc.) |
- Das Standesamt sieht |
Da der seitherige Aufgabenzuschnitt kundenfreundlich und sinnvoll organisiert ist und durch eine teilweise Aufgabenverlagerung vom Standesamt ins Bürgerbüro im Vergleich zu den Schwierigkeiten keine nennenswerte Verbesserung für die Kunden darstellt, kommt eine Änderung zur Zeit nicht in Betracht. |
Integration der Aufgabe Beglaubigungen |
- zugrundliegt das |
Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung wird eine Verlagerung der Aufgabe in das Bürgerbüro nicht vorgenommen. |
Schaffen eines öffentlichen Zugangs zur Internetseite der Stadt Offenbach mit Beratung |
- Ein für Kunden des |
Das Hauptamt/Abteilung IT und das Bürgerbüro werden beauftragt, die notwendigen Planungs- und Umsetzungsschritte einzuleiten. |
Bei allen Überlegungen, zusätzliche Aufgaben und Dienstleistungen im Bürgerbüro anzusiedeln, muss berücksichtigt werden, dass eine Erweiterung der Kundenzahlen die derzeitigen Vorteile für die Besucher – kurze Wartezeiten und schnelle Erledigung – unweigerlich beeinträchtigen und verschlechtern. Die räumlichen und personellen Kapazitäten sind bereits jetzt voll ausgeschöpft – auf der für den Publikumsbetrieb zur Verfügung stehenden Fläche müssen bereits jetzt bei einer jährlichen Gesamtzahl von 165.000 Kunden täglich zwischen 600 und an Spitzentagen 1000 Kunden „untergebracht“ werden. Aus den aktuell vorliegenden Ergebnissen der letzten Kundenumfrage im April 2003 hat sich als ein Kritikpunkt ergeben, dass es zeitweise sehr voll ist und Kunden sich mehr Großzügigkeit
im räumlichen Angebot wünschen. Eine beliebige Erweiterung ist also bereits aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich.
Auch die personellen Kapazitäten sind in vollem Umfang ausgeschöpft, so dass eine Aufgabenerweiterung nur bei gleichzeitiger Aufstockung des eingesetzten Personals möglich wäre.
Trotz dieser Ausgangslage bemüht sich das Bürgerbüro immer, besondere Wünsche von Kunden zu erfüllen und z.B. über das Bereitstellen von allgemeinen Informationsbroschüren, etc. ein möglichst weitgehendes Angebot zu machen. Dazu gehört auch das Vermitteln von Kontakten zu anderen Dienststellen und Behörden sowie das Suchen von Informationen über das Internet.
Durch die im Abstand von 2 Jahren regelmäßig durchgeführten Kundenumfragen und darüber hinaus durch eine systematische Auswertung eingehender Anregungen und Beschwerden kann gewährleistet werden, dass sich verändernde Kundenanforderungen und neue Wünsche und Bedürfnisse bekannt werden und aufgenommen werden können. Gleichzeitig gewährleistet der Vergleich mit anderen Bürgerbüros das frühzeitige Erkennen von Trends und Entwicklungen, so dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung sichergestellt ist.