Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2002
Nachtragswirtschaftsplan 2002 des Klinikums Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 294/02 vom 25.09.2002, DS I (A) 389
Az: 000-0002-01/0003#0003/2002
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Klinikums Offenbach am Main für das
Geschäftsjahr 2002, der im
1.1 Erfolgsplan bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.587.758,- und Erträgen
in Höhe von EUR 132.069.527,- mit einem Fehlbetrag von 6.518.231 EUR,
der auf neue Rechnung vorzutragen ist, abschließt.
sowie die dazugehörende
1.2 Finanzplanung
werden gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.
Darüber hinaus wird beschlossen:
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2002 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR
37.000.000 festgesetzt.
3. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2002 des Klinikums Offenbach erfolgt
entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April 1981, in der
Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991 - 354 ff) in Verbindung mit den §§ 14 und 15
der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 28. Januar 1982 in der jeweils
gültigen Fassung.
4. Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei abzustimmen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 25.10.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung