Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002
Änderung der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach am Main in der Fassung vom 19.12.2001
Antrag Magistratsvorlage Nr. 413/02 vom 18.12.2002, DS I (A) 441
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
§ 10 ads. 1 der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach in der Fassung vom 19.12.2001, wird wie folgt ergänzt:
§10 Betriebsleitung
1. Der Magistrat bestellt zur Leitung des Klinikums Offenbach a.M., für die Dauer von längstens 5 Jahren eine Betriebsleitung im Sinne des § 2 EigBGes, die aus folgenden, gleichberechtigten Mitgliedern besteht:
a) Ärztliche/r Direktor/in
b) Verwaltungsdirektor/in
c) Pflegedienstdirektor/in
Der Magistrat bestellt für jedes Mitglied für die gleiche Zeit eine(n) Stellvertreter(in). Eine erneute Bestellung ist möglich
Der/die unter b) genannte/n Verwaltungsdirektor/in und/oder sein/ihr Stellvertreter/in kann auch mit einer von einem mit der Geschäftsbesorgung des Klinikums beauftragten im Krankenhausbereich qualifizierten Unternehmen benannten Person besetzt werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 08.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung: