Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2004
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Nachtragswirtschaftsplan 2004 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage vom 17.03.2004, DS I (A) 643
Az: 000-0002-01/0310#0418/2004
Beschlusslage:
1. Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das
Geschäftsjahr 2004, der im
1.1 Erfolgsplan(unverändert)
bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.275.000 und bei den Erträgen
in Höhe von EUR 135.947.000 mit einem negativen Ergebnis in Höhe
von EUR –2.328.000 abschließt und im
1.2 Vermögensplan ausgeglichen in Deckungsmittel und Ausgaben in Höhe
von EUR 19.997.000 abschließt. Der Kreditbetrag nach § 103 HGO für
Investitionen beläuft sich somit im Wirtschaftsjahr 2004 auf EUR
1.937.200,00.
1.3 Verpflichtungsermächtigung
Es wird für das Wirtschaftsjahr 2005 eine Verpflichtungsermächtigung von
EUR 1.069.411,55 eingegangen.
1.4 Kassenkredite
Der Rahmen der Kassenkredite bleibt unverändert.
sowie die dazugehörige
1.5 Stellenübersicht, in unveränderter Form zum Wirtschaftsplan 2004
und die
1.6 Finanzplanung zum Wirtschaftsplan 2004
wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.
Darüber hinaus wird beschlossen:
2. Zur Realisierung des Neu-/Ersatzbaues des Klinikums Offenbach und für
die Beantragung der zur Finanzierung erforderlichen Fördermittel sind
umfangreiche Planungsleistungen durch einen Generalplaner erforderlich.
Ebenfalls ist für eine kostengünstige und schnelle Umsetzung des
gesamten Projektes schon jetzt die Beauftragung eines Projektsteuerers
notwendig. Zur Ausführung der Planungsleistungen gem. HOAI für den
Krankenhaus-Neubau wird im Jahr 2004 für den Generalplaner ein Honorar
in Höhe von voraussichtlich 1.740.000 EUR veranschlagt. Für die
Projektsteuerung der Leistungsphasen im Wirtschaftsjahr 2004 werden
197.200 EUR zahlungswirksam. Die Summe in Höhe von 1.937.200
EUR wird im Vermögensplan lfd. Nr. 1b eingestellt.
3. Die Summe der von der Stadtverordnetenversammlung im Wirtschaftsplan
2004 bewilligten Mittelherkunft und Mittelverwendung in Höhe von
19.997.000 EUR ändert sich nicht.
4. Die Gesamtsumme des Honorars für den Generalplaner beläuft sich
voraussichtlich auf 2.786.211,50 EUR. Hiervon werden im Jahr 2005
1.046.211,55 EUR zahlungswirksam und im Rahmen der Verpflichtungs-
ermächtigung unter Lfd. Nr. 1b im Vermögensplan eingestellt. Für die
Projektsteuerung 2005 wurden 23.200 EUR festgestellt und im Rahmen
der Verpflichtungsermächtigung unter lfd. Nr. 1b im Vermögensplan
eingeplant. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2005 betragen
damit insgesamt 1.069.411,55 EUR.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 19.03.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung