Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.04
Eing. Dat. 25.11.04
Nr. 779
Dez.: I (20)
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 426/04 vom 24.11.04, DS I (A) 779
Der Magistrat beantragt, daß die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Bei der nachfolgenden Haushaltsposition wird nachträglich den überplanmäßigen
Ausgaben zugestimmt:
a) 08300.71300
Personalamt;
Umlage Hessischer
Verwaltungsschulverband 1,09 €
2. Die Jahresrechnung 2002 der Stadt Offenbach wird beschlossen.
3. Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2002 Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1 a)
Im Nachtragshaushalt wurde der Planansatz von 13.600 € um 1.320 € auf 12.280 € gekürzt. Es wurden jedoch Ausgaben über 12.281,09 € getätigt, so dass 1,09 € an ungedeckten Mehrausgaben entstanden.
Zu 2.
Die Jahresrechnung 2002 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 162.073.532,45 € ab. Hierin enthalten sind die Altfehlbeträge in Höhe von 129.620.952,16 €, so dass ein periodischer Fehlbetrag von 32.452.580,29 € entstand. Der in der Nachtragshaushalts-satzung 2002 ausgewiesene periodenechte Fehlbetrag betrug 47.239.160 €.
Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:
- Hohes Niveau bei den Sozialausgaben / Bevölkerungsstruktur
- Erhöhte Schuldendienstleistungen infolge der angelaufenen Fehlbeträge
- Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel
Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlußbericht zur Jahresrechnung 2002 erläutert.
Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.
Für den Baufortschritt in den Bereichen Schulen, Straßen und S-Bahn war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste im Vermögenshaushalt zu über-tragen. Sie belaufen sich auf 18.240.399,85 €.
Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Städt. Kliniken und ESO hat sich im Jahre 2002 von 276,9 Mio € auf 297,3 Mio € erhöht.
Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schluß-bericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Zu 3.
Das Rechnungsprüfungsamt, dessen Schlußbericht über die Jahresrechnung 2002 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2002 ab-schließend fest:
„1. Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im
Wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.
2. Die im Hj. 2002 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des
Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.
3. Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im
Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer
pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unter-
lagen der Kämmerei und der Stadtkasse sowie der erteilten Aufklärungen und
Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß 2002 den
gesetzlichen Vorschriften. Es ergaben sich keine wesentlichen Bean-
standungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Über die Entlastung des
Magistrats für die Jahresrechnung 2002 gemäß § 114 HGO kann die Stadtver-
ordnetenversammlung nunmehr entscheiden.“