Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007
21. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 (Bieber-Waldhof: Südwestliche Ecke des Bebauungsplanes zwischen Seligenstädter Straße und der angrenzenden Bebauung an der Goldbergstraße)
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 198/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 170
Az: 000-0002-01/0991#1285/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der am 01.06.1979 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 129 wird
für den Bereich der Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung
Bieber, Flur 6 Flurstücke Nr. 1091/1, 1091/4 und Flur 13 Flurstücke Nr.
227/13, 227/14 und 227/1 aufgehoben. Er ist im Rahmen des
Aufhebungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird zum Zwecke der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung