Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Februar 2010
9. Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069
Antrag Magistratsvorlage Nr. 001/10 (Dez. I, Amt 10) vom 20.01.2010,
DS I (A) 545
Az: 000-0002-01/1526#1937/2010
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 04.02.2010,
DS I (A) 545/1
Az: 000-0002-01/1526#1954/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 545 und DS I (A) 545/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich in einer Kooperation am D115-
Service-Center der Stadt Frankfurt am Main.
2. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (Anlage
2) zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-
Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen
Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069 wird
zugestimmt.
3. Die getroffene Vereinbarung gilt zunächst im Rahmen einer Testphase bis
zum 31.12.2010. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem
Kostenanteil in Höhe von 75.000 € beteiligen. Die Mittel stehen beim
Untersachkonto 06400.62020 (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer
D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt: 010114, zur Verfügung.
4. Über das Ergebnis der Testphase, die wünschenswerte Verlängerung der
Kooperation und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen wird eine
separate Vorlage zur Entscheidung eingebracht.
5. In der Vorlage nach Ziffer 4 ist neben den exakten Kosten der Fortführung
der Kooperation darzustellen, ob und ggf. welche kostengünstigen Varianten
zur Einführung einer bundeseinheitlichen Servicerufnummer in Offenbach
realisierbar wären sowie zu berichten, ob und ggf. in welcher Weise sich ein
Verzicht auf eine einheitliche Servicerufnummer negativ auswirken würde.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 545/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antragstenor der Vorlage DS I (A) 545 wird wie folgt ergänzt:
5. In der Vorlage nach Ziffer 4 ist neben den exakten Kosten der Fortführung der Ko-
operation darzustellen, ob und ggf. welche kostengünstigen Varianten zur Einführung
einer bundeseinheitlichen Servicerufnummer in Offenbach realisierbar wären sowie
zu berichten, ob und ggf. in welcher Weise sich ein Verzicht auf eine einheitliche Ser-
vicerufnummer negativ auswirken würde.
DS I (A) 545
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich in einer Kooperation am D115-Service-
Center der Stadt Frankfurt am Main.
2. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2) zur
Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt
Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im
gemeinsamen Vorwahlbereich 069 wird zugestimmt.
3. Die getroffene Vereinbarung gilt zunächst im Rahmen einer Testphase bis zum
31.12.2010. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem Kostenanteil in Höhe
von 75.000 € beteiligen. Die Mittel stehen beim Untersachkonto 06400.62020
(Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto: 68610000,
Produkt: 010114, zur Verfügung.
4. Über das Ergebnis der Testphase, die wünschenswerte Verlängerung der Koope-
ration und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen wird eine separate
Vorlage zur Entscheidung eingebracht.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.02.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung