Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.08.2010
Eing. Dat. 12.08.2010
Nr. 624
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Einkaufszentrum Bieber-West“
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
4. Zusammenfassende Erklärung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 292/10 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 11.08.2010,
DS I (A) 624
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Der Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, ein Bebauungsplanän-
derungsverfahren zur Festsetzung von Grünzügen und Straßenbäumen sowie einer
energieeffizienteren Bauweise durchzuführen, wird aus den auf Seite 4 der Anlage 1
dargestellten Gründen nicht gefolgt.
1.2 Die Stellungnahme von Herrn Adolf Heller bezüglich Lärmschutzmaßnahmen bei
der Erweiterung der Kindertagesstätte Bieber-West wird aus den auf Seite 7 der
Anlage 1 dargestellten Gründen nicht berücksichtigt.
1.3 Die Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen
(vgl. Anlage 1, Seite 5).
1.4 Die Hinweise des Planungsverbandes bezüglich des Siedlungsbeschränkungsge-
bietes und den Bauverboten nach Fluglärmgesetz werden zur Kenntnis genommen
(vgl. Anlage 1, Seite 5).
1.5 Die Hinweise der Fraport AG zum Siedlungsbeschränkungsbereich und möglichen
Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten werden, wie auf den Seiten 5 und der
Anlage 1, zur Kenntnis genommen.
1.6 Der Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich des Siedlungsbe-
schränkungsbereichs und der Verweis auf die Stellungnahme der Unteren Natur-
schutzbehörde werden zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1, Seite 6).
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan (Anlage 2, Fassung vom 02.08.2010) zur Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 126 im Bereich der Grundstücke mit der Katasterbezeichnung
Gemarkung Bieber, Flur 2, Flurstücke Nr. 1108/1, 1108/2, 1109/1, 1109/3, 1109/4
und 1110/2 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als
Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Aufhebungsbebauungsplan
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom 02.08.2010 zur
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 wird dem Aufhebungsbebauungsplan
beigefügt.
4. Zusammenfassende Erklärung
Die zusammenfassende Erklärung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126
in der Fassung vom 02.08.2010 wird dem Aufhebungsbebauungsplan gemäß § 10
Absatz 4 BauGB beigefügt.
Begründung:
Zu 1:
Während der Offenlage des Bebauungsplanes zur Teilaufhebung hat ein Bürger eine Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind 21 Stellungnahmen eingegangen. Von den insgesamt 22 Stellungnahmen enthalten knapp drei Viertel weder Hinweise noch Anregungen. Die übrigen Stellungnahmen beschäftigen sich mit den Themen Naturschutz, Klimaschutz und Energie, Denkmalschutz, Siedlungsbeschränkungsgebiet und Lärmschutz.
Näheres zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen können der Anlage 1 entnommen werden.
Zu 2:
Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2010 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.05.2010 bis einschließlich 07.06.2010 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 28.04.2010 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der teilweise aufzuhebende Bebauungsplan, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Mit Schreiben vom 28.04.2010 wurden die von der Teilaufhebung des Bebauungsplanes in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Aufhebungsbebauungsplan abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 dieser Vorlage behandelt worden. Sie haben zu keinen Änderungen geführt, die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Der Aufhebungsbebauungsplan in der Fassung vom 02.08.2010 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.
Zu 3:
Nicht Bestandteil des Aufhebungsbebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen. Durch den Beschluss zu Punkt 3 wird die Anlage 3 zur Begründung des Aufhebungsbebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
Zu 4:
Nach § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Aufhebungsbebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Diese stellt die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Aufhebungsverfahren berücksichtigt wurden, dar. Außerdem beschreibt sie, aus welchen Gründen die Teilaufhebung gewählt wurde. Die zusammenfassende Erklärung richtet sich vor allem an die Öffentlichkeit.
Anlagen:
1) Auswertung der Stellungnahmen
2) Aufhebungsbebauungsplan Nr. 126
3) Begründung und Umweltbericht
4) Zusammenfassende Erklärung
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen Kopien der eingegangenen Stellungnahmen aus.
Verteiler:
15 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
7 x Franktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.-Büro