Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 12
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 510 mit der Bezeichnung „Westend“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 430/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0275
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, 3 und 6, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 510 aufzuheben.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt wie folgt:
- im Norden: von der nördlichen Begrenzung der Löwenstraße,
- im Osten: von der östlichen Begrenzung der Ludwigstraße,
- im Süden und Westen: von der Bismarckstraße und dem Dreieichring, im weiteren Verlauf bis zur Frankfurter Straße von den rückwärtigen Grenzen der bebauten Grundstücke am Dreieichring, der Frankfurter Straße und dem August-Bebel-Ring.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung