Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0404Ausgegeben am 20.06.2013
Eing. Dat. 20.06.2013
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 69/52, Mühlheimer Straße 204 = 350 m²
Antrag Magistratsvorlage Nr. 220/13 (Dez. I, Amt 80) vom 19.06.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 31.12.2030 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Mühlheimer Straße 204 = 350 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins beträgt 2.485,00 EUR/Jahr (7,10 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Mühlheimer Straße 204 soll veräußert werden. Die finanzierende Bank der Kaufinteressenten verlangt zur Absicherung des Kredites bereits vor Abschluss des Kaufvertrages die Verlängerung. Auf Grund dessen hat die derzeitige Erbbauberechtigte nun die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.
Der Erbbauzins beträgt seit dem 01.01.2010 7,10 EUR/m². Zum 01.01.2015 erfolgt die nächste Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex.
Die derzeitige Erbbauberechtigte hat die Modalitäten der Erbbaurechtsverlängerung akzeptiert.
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.12.2030 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.
Anlagen
Plan
Nichtöffentliche Anlage