Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0485/1Ausgegeben am 03.12.2013

Eing. Dat. 03.12.2013

 

 

 

 

Stellenplan 2014/2015

Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII
vom 26.11.2013

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Stellenplan des Jugendamtes im Bereich der Stellen beginnend mit den Nummern 51.40 (Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche) vorhandenen Vermerke „künftig wegfallend“ für insgesamt 1,7602 Stellen werden gestrichen.

 

 

Begründung:

 

In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche sind die Stellen mit der Nummer 51.40.12, 51.40.17 und 51.40.19 insgesamt zu einem Stellenanteil von 1,7602 mit dem Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ ausgestattet. Die Stelleninhaber werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten, so dass die Stellen ab diesem Zeitpunkt wegfallen würden und dem Jugendamt für die Einlösung der Garantie auf Erziehungsberatung von Sorgeberechtigten gem. § 27 SGB VIII (subjektiver Rechtsanspruch) i. V. mit § 28 SGB VIII in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder, und Jugendliche nicht mehr zur Verfügung stehen würden.

 

Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (EB) ist mit ihrem niederschwelligen, sehr gut angenommenen Beratungsangebot ein anerkannter, bedeutsamer Baustein der präventiven Jugendhilfe bzw. Hilfe zur Erziehung (HzE) der Stadt Offenbach am Main, das durch den Wegfall der vorgenannten Stellen in hohem Maß gefährdet wird. Das Beratungsangebot trägt wesentlich dazu bei, dass kostenintensive Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung durch frühzeitige niederschwellige Hilfe und intensive Beratung vermieden werden.

 

Abgesehen von der präventiven und ausgabensenkenden Wirkung ist die Nachfrage zu 100 Prozent zu befriedigen, da hierauf ein subjektiver, also absoluter Rechtsanspruch, der Eltern, Kinder und Jugendlichen besteht. Bereits die derzeitige Personalausstattung der EB führt regelmäßig dazu, dass diesem Anspruch nur mit unvertretbarer Verzögerung nachgekommen werden kann. Die EB war bereits gezwungen, offene Sprechstundenangebote in Stadtteilen einzuschränken, da die aktuellen
Personalkapazitäten nicht mehr ausreichten, die Nachfrage zu befriedigen.

 

Kann das Beratungsangebot aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht mehr in der bisherigen Form weitergeführt werden, wird dies mittelfristig zu Mehrausgaben bei teuren stationären oder teilstationären Hilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung führen. Die mangelhafte Personalausstattung in den Sozialen Diensten wie der EB führt seit Jahren zu Ausgabensteigerungen, die sich mit Sicherheit fortsetzen
werden, wenn dieser status quo auch noch verschlechtert wird. Diese Ausgabensteigerungen werden die eingesparten Personalausgaben erheblich übersteigen!

 

Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2013 konnte der Aufwand für HzE gegenüber dem Planansatz erheblich gesenkt werden, da sich mit Aufhebung der Stellensperre allmählich die personelle Unterbesetzung der Sozialen Dienste wieder dem Soll-Zustand nähert.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich daher in seiner Sitzung am 21.11.2013 mehrheitlich für den Erhalt dieser Stellen, d.h. den Wegfall der kw-Vermerke, ausgesprochen.