Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 17
Bebauungsplan Nr. 528 B „Berliner Straße/ Pirazzistraße“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 528 B
gemäß § 2 (1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-331 (Dez. I, Amt 60) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0784
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 und 6, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 528 B als Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 528 A „Berliner Straße/ Pirazzistraße“ aufgehoben werden.
Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB für den Aufstellungsbeschluss entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 528 A und wird umgrenzt:
im Norden: Durch die nördliche Grenze der Flurstücke 359/1, 359/2, 359/3 und durch die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 675/1 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2
im Osten: Durch die Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 675/1 und dem gedachten Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 609/2
im Süden: Durch die südliche Grenze des Flurstücks 609/2 vom gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 704/2 bis zum gedachten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 609/2
im Westen: Durch die westliche Grenze des Flurstücks 609/2 ab dem gedachten Schnittpunkt mit der Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 609/2; der südlichen Grenzen der Flurstücke 359/3, 314/2 und 359/1 sowie die westliche Grenze des Flurstücks 359/1
Der Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 und 6, folgende Flurstücke:
Flur 5: 314/2, 359/1, 359/2, 359/3
Flur 6: 113/4, 113/5, 113/6, 113/7, 113/8, 113/9, 122/3, 122/4, 122/6, 122/7, 122/8, 359/4, 609/2 tw., 675/1 tw., 704/2
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung