Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021
TOP 13
Kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen auflegen
Antrag DIE LINKE. vom 14.01.2021, 2016-21/DS-I(A)0916
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.02.2021,
2016-21/DS-I(A)0916/1
2016-21/DS-I(A)0916/1
Soziale Härten für Mieterinnen und Mieter abwenden
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen Maßnahmen vereinbaren, die soziale Härten für Wohnungs- und Gewerbemietern aufgrund der Corona-Krise abwenden. Bei privaten Wohnungsunternehmen und Gewerbevermietern dringt er auf Rücksichtnahme gegenüber den Mieterinnen und Mietern während der Krise.
Ziel ist es, so zu verhindern, dass Menschen in Folge der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren und Unternehmen ihre Flächen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0916/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Antragstitel wird wie folgt geändert: Soziale Härten für Mieterinnen und Mieter abwenden
Der Magistrat möge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen Maßnahmen vereinbaren, die soziale Härten für Wohnungs- und Gewerbemietern aufgrund der Corona-Krise abwenden. Bei privaten Wohnungsunternehmen und Gewerbevermietern dringt er auf Rücksichtnahme gegenüber den Mieterinnen und Mietern während der Krise.
Ziel ist es, so zu verhindern, dass Menschen in Folge der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren und Unternehmen ihre Flächen.
2016-21/DS-I(A)0916
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0916/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0916.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Abwendung sozialer Härten in der aktuellen Corona-Krise legt der Magistrat umgehend ein kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen mit den folgenden Maßnahmen auf:
- Der Magistrat sorgt in Kooperation mit den kommunalen Wohnungsunternehmen dafür, dass für Wohn- und Gewerbeeinheiten im kommunalen Besitz
- Mieterhöhungen bis zum Jahresende ausgeschlossen werden;
- Mieterinnen und Mieter bei Einkommensausfällen oder Arbeitsplatzverlust unbürokratisch eine Mietsenkung geltend machen können;
- Kündigungen von Wohn- und Gewerbeeinheiten ebenso wie Zwangsräumungen vorübergehend ausgeschlossen sowie bereits aufgelaufene Mietschulden gestrichen werden;
- auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen verlängert werden, um den weiteren Rückgang von Sozialwohnungen unmittelbar zu stoppen.
- Der Magistrat wirkt in Gesprächen mit privaten Wohnungsunternehmen darauf hin, für Mieter ihrer Liegenschaften während der Corona-Krise die gleichen Maßstäbe wie für Mieter städtischer Liegenschaften gelten zu lassen.
- Der Magistrat wirkt in Gesprächen mit den Eigentümern von Einzelhandelsflächen darauf hin, dass die Mietforderungen ebenfalls gesenkt werden.
- In Kooperation mit den kommunalen Wasser- und Energieversorgern sorgt der Magistrat dafür, dass vorübergehend keine Gas-, Strom- oder Wassersperren ausgesprochen werden.
- Die bestehenden Angebote zu Wohnraumberatung werden aufgestockt, um betroffene Mieter*innen unterstützen zu können.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung