Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0221Ausgegeben am 10.02.2022
Eing. Dat. 10.02.2022
Projektstände der Schulbaumaßnahmen in Offenbach
Antrag CDU vom 07.02.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, hinsichtlich sämtlicher städtischer Schulbaumaßnahmen (Sanierung, Erweiterung, Neubau) einen Statusbericht zu erstellen und diesen im halbjährlichen Rhythmus zu aktualisieren.
Der Statusbericht hat insbesondere Auskunft zu geben zu:
- Einhaltung zeitlicher, baulicher und finanzieller Planvorgaben
- Umfang von und Gründe für Abweichungen (zeitlich, baulich, finanziell)
- Auswirkung der Maßnahme auf die Schülerzahl der jeweiligen Schule
Bei der Betrachtung ist die zu erwartende zukünftige Entwicklung für einen Zeitraum von drei Jahren zu berücksichtigen und in einem sogenannten Forecast gesondert darzustellen.
Der Statusbericht ist den Ausschüssen KSS und USV unmittelbar nach Erstellung bzw. Aktualisierung vorzulegen.
Begründung:
Schulbaumaßnahmen sind aufgrund wachsender Schülerzahlen und baulicher Erhaltungsanforderungen der Gebäude nach wie vor zentraler Bestandteil der Offenbacher Investitionspolitik.
Transparenz der Baufortschritte und Planungen in Bezug auf zeitliche, bauliche und finanzielle Faktoren ist wichtig für politische Entscheidungsträger. Ebenso benötigen die betroffenen Schulgemeinden aktuelle Sachstände zur Planungssicherheit.
Die relevanten Informationen zu zeitlichen Rahmenplanungen der Schulbaumaßnahmen sind aus Haushaltsdaten nur unzureichend abzuleiten. Abweichungen der Planungen im Verlauf der Bauprojekte werden zudem in der Regel erst durch Nachtragsvorlagen offenkundig. Das ist als Basis für weitere Entscheidungen im Rahmen des Schulbaus zu spät.
Eine regelmäßige Berichterstattung erhöht die Transparenz, verbessert die Grundlage für Folgeentscheidungen aller an den Schulbaumaßnahmen Beteiligten und erweitert die Reaktionsmöglichkeiten auf Planungsabweichungen.
Ausgenommen von der Berichterstattung sind kleinere Reparaturmaßnahmen, für die kein Magistrats- bzw. Stadtverordnetenbeschluss erfolgt.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.