Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0270Ausgegeben am 05.05.2022

Eing. Dat. 05.05.2022

 

 

 

 

 

Projekt Teilneubau Kita Rödernstraße (3), Gesamtsanierung – KIPB

hier: Bereitstellung von verfügbaren Restmitteln zur Nachrüstung eines Gründachs

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-157 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.05.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung von verfügbaren Restmitteln aus dem Projekt für die Nachrüstung eines Gründachs auf dem Neubau der Kita (3), Rödernstraße 25, 63067 Offenbach a. M., wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung nicht.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 68.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 – Rödernstraße, Gesamtsanierung – KIPB“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:        68.000,00 €

 

Die Gesamtkosten von 6.770.000,00 € erhöhen sich nicht. Die Realisierung wird nach Schlussrechnung der anderen Leistungen aus verbliebenen Restmitteln finanziert.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I):                             4.929.802,00 €

Kreditmarktmittel:                                         1.840.198,00 €

Gesamt:                                                         6.770.000.00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 408.635,10 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 188.674,97 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 1.528,63 € auf 190.203,60 €.

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 28.03.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0578, und dem ergänzenden Projektbeschluss vom 02.04.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0769, wurde dem Teilabbruch des Altbaus sowie dem Neubau mit fünf Gruppen und Anbindung an den verbleibenden Bestandsbau, der zwei Gruppen umfasst, am Standort Kindertagesstätte Rödernstraße zugestimmt. Die Abwicklung der Maßnahme wurde der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

Ausgangslage

Das ursprünglich geplante Gründach wurde kurz vor Projektbeschluss aufgrund des Erfordernisses der Kosteneinsparung aus dem Projektumfang gestrichen. Der Neubau wurde nun mit einem Bitumendach inklusive einer Kiesauflage ohne Begrünung realisiert. Die bauliche und statische Vorrüstung für eine Dachbegrünung ist gemäß dem Auftrag des Bauherrn erfolgt, um die Realisierung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Da die Finanzmittel des Projektbudgets noch nicht ausgeschöpft sind, ist geplant, das Gründach im Nachgang zur Fertigstellung des Neubaus und der Außenanlagen zu realisieren. Die Kosten für eine nachträgliche Ausführung einer extensiven Dachbegrünung einschließlich der Nebenarbeiten sowie der Planungskosten können nach derzeitiger Kostenberechnung innerhalb des Projektbudgets abgebildet werden. Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich.

 

Empfehlung

Die nachträgliche Realisierung eines Gründachs am Standort Rödernstraße trägt zur Verbesserung der mikroklimatischen Bedingungen bei, indem das gespeicherte Wasser in der Pflanzschicht über Verdunstung für Kühlung und Luftbefeuchtung im Sommer sorgt sowie äußere Temperaturschwankungen durch die Dämmeigenschaften des Dachaufbaus für die darunterliegenden Räume abfedert. Gründächer speichern Niederschlagswasser und geben dieses langsam und kontinuierlich ab, so dass dies bei starken Regenfällen zu einer Entlastung der städtischen Kanalisation beigetragen wird. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wird durch das begrünte Dach aufgewertet. Die Dachbegrünung soll als extensive Begrünung realisiert werden. Ein intensiv begrüntes Dach ist aufgrund der höheren Lasten (größere Aufbauhöhe), des höheren Pflege- und Wartungsaufwands sowie der höheren Kosten hier nicht geeignet.

 

Für die nachträgliche Realisierung der Dachbegrünung sprechen die folgenden Aspekte:

 

- Gründächer sind gemäß Klimakonzept 2035 der Stadt Offenbach erwünscht.

- Die statisch-konstruktive und bauliche Vorrüstung für ein Gründach wurde bei der Planung des Neubaus berücksichtigt.

- Das Gründach kann innerhalb des Projektbudgets realisiert werden, zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich.

- Das Aufbringen des Gründachs ist während des laufenden Betriebs möglich.

 

Die Weiteren, allgemeinen Vorteile von extensiver Dachbegrünung sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

 

Vorteile extensiver Dachbegrünung

Klimafreundlich, ökologisch wertvoll

·         Reinigende Wirkung auf Wasser und Luft (Speicherung von Kohlenstoff - Reduzierung von CO²)

·         Begrünung des Lebensumfelds in städtischen Gebieten

·         Beitrag zur Biodiversität in Ihrer unmittelbaren Umgebung

·         geringere Erwärmung, gerade im innerstädtischen Raum

·         Regenrückhaltung: gedrosselte / verzögerte Einleitung in das städtische Kanalsystem und damit Entlastung bei Starkregenereignissen

·         Staubbindung

nachhaltig

Der Schichtenaufbau des Gründachs schützt die Abdichtung vor UV-Strahlen und Witterungseinflüssen, so dass die Lebensdauer der Abdichtung zusätzlich verlängert wird.

Die Abwassergebühren werden durch den günstigeren Abflussbeiwert des Gründachs gegenüber dem eines Bitumendachs langfristig und dauerhaft reduziert.

energieeffizient

Gute Dämmwirkung / Isoliereigenschaften hinsichtlich Temperatur (Wärmedämmung + sommerlicher Wärmeschutz) und Schall.

Gewicht

·         Vergleichsweise geringes Gewicht (gegenüber intensiv begrüntem Dach)

·         Max. Aufbau von nur 15 cm

·         Vegetationshöhe max. 30 cm

Wartung

Wartungsarm: Sedum verträgt extreme Wetterbedingungen und benötigt sehr wenig Wasser.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 408.635,10 / p. a.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG und in der Kostenberechnung mit Stand 04.02.2022 werden die Kosten im Einzelnen dargestellt.

Anlagen:

Anlage 1: Erläuterungsbericht vom 04.02.2022

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Folgekostenberechnung inkl. Betriebskosten

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.