Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2002
Eing. Dat. 14.11.2002
Nr. 417
Dez.:I (Klinikum Offenbach)
Wirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach (EP 8)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/02 vom 13.11.2002, DS I (A) 417
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
2003, der im
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.021.483,- und bei den Erträgen in
Höhe von EUR 133.697.497,- mit einem negativen Ergebnis in Höhe von EUR -
4.323.986 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
ausgeglichen in Einnamen und Ausgaben in Höhe von EUR 13.875.665,-
abschließt,
sowie die dazugehörende
1.3 Stellenübersicht
und die
1.4 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.
Darüber hinaus wird beschlossen:
2. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2003 ist auf neue
Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003 zur recht
zeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf EUR 23.008.134,- festgesetzt.
4. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2003 des Klinikums Offenbach
erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April
1981, in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Land Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991 - 354 ff) in Verbindung mit
den §§14 und 15 der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.
Dezember 2001 in der jeweils gültigen Fassung.
5. Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei abzustimmen.
Begründung
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Neufassung vom 9. Juni 1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen l, Seite 154 ff), der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach, § 14 Abs. 1, wird der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2003 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Grundlagen der Kalkulation der Ansätze waren sowohl die kurzfristige Erfolgsrechnung vom 31. August 2002 als auch die Ergebniszahlen des Geschäftsjahres 2001.
Der Stellenplan (1.3) ist insoweit vorläufig, als nach Abschluss der Budgetverhandlungen mit den einzelnen Kliniken und den Abteilungen der Verwaltung und den daraus resultierenden Entscheidungen Änderungen erforderlich sein werden. Der geänderte Stellenplan wird Anfang des Jahres zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 20. Dezember 1979 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in dem Beschlussvorschlag festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt in der gleichen Höhe wie im Vorjahr.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bericht und die Erläuterungen der einzelnen Kontengruppen im Erfolgsplan sowie den Vermögensplan verwiesen.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2002 dem Wirtschaftsplan des Klinikums für das Geschäftsjahr 2003 zugestimmt.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------