Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.05.2005

Eing. Dat. 25.05.2005

 

Nr. 844

 

 

Umzüge von Arbeitslosengeld II - Empfängern verhindern
Antrag PDS vom 25.05.2005, DS I (A) 844


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die MainArbeit GmbH auf,
    weder direkt noch indirekt Arbeitslosengeld II - Empfänger ihrer Wohnung
    zu verweisen.

2. Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber der MainArbeit GmbH alle
    tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen um zu
    verhindern, dass Arbeitslosengeld II - Empfänger ihrer Wohnung verwiesen
    werden.


Begründung:

Mit dem Hartz IV - Gesetz wurde den Kommunen die Verantwortung

übertragen, angemessene Wohnkosten für Arbeitslosengeld II - Empfangende

zu übernehmen. Wer "unangemessene" Wohnkosten hat muss entweder damit

rechnen, direkt zum Umzug aufgefordert zu werden. Oder dies geschieht

auf kaltem Wege, indem nur der Teil der Miete gezahlt wird, der

"angemessen" ist. Damit werden dann auch Bedürftige gezwungen,

möglicherweise langjährig innegehaltene Wohnungen aufzugeben.

 

Die Stadt Offenbach und die MainArbeit GmbH sind sicherlich gezwungen,

Bundes- und Landesgesetze umzusetzen. Allerdings besteht durchaus

Interpretationsspielraum bei der Frage, was "angemessene" Wohnkosten

sind. Die antragstellende Fraktion war immer der Auffassung, dass

Hartz IV keine Arbeitslosigkeit bekämpft, vielmehr die Armut in diesem Lande

noch vergrößert. Hierzu gehört auch die Wohnraumfrage.

 

Presseberichten und Äußerungen Betroffener ist zu entnehmen, dass

nunmehr Hartz  IV auch in Offenbach dafür sorgt, dass ALG II - Empfänger

ihre angestammten Wohnungen verlassen müssen. Dies ist unzumutbar,

weshalb sich die Stadtverordnetenversammlung gegen den Hinauswurf von

Menschen aus ihren Wohnungen aussprechen sollte. Gleichzeitig sollte der

Magistrat alles in seiner Macht stehende veranlassen, um ein solches Vorgehen

zu verhindern.