Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 6. Dezember 2007
23. Ausstattung öffentlicher Dachflächen mit Solaranlagen / Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 417/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 254
Az: 000-0002-01/1098#1431/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Alle geeigneten Dachflächen städtischer Liegenschaften werden mit
Fotovoltaikanlagen versehen.
2. Hierfür beauftragt die Stadtverordnetenversammlung die Stadtwerke Offenbach
Holding (SOH) auf Grundlage der bestehenden konzeptionellen Vorüberlegungen
mit der Umsetzung. Die Errichtung der Solardächer soll durch SOH und private
Dritte erfolgen und noch im laufenden Jahr beginnen.
3. Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung) und die
entsprechende Angebotslage auf dem Markt entstehen keine Belastungen für den
städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt über zwei unterschiedliche Modelle
- zum Teil über die SOH (unter Beteiligung der Bürger) und zum anderen Teil über
private Dritte. Verpflichtungen für Planung, Umsetzung, Betreuung oder Rückbau
der Anlagen obliegen der SOH bzw. den privaten Dritten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung