Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009
9. Gehälter offenlegen
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 20.10.2009, DS I (A) 503
Az: 000-0002-01/1463#1862/2009
Ergänzungsantrag CDU vom 28.10.2009, DS I (A) 503/1
Az: 000-0002-01/1463#1884/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 503 und DS I (A) 503/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, insbesondere bei dem Abschluss von Neuverträgen bzw. der Verlängerung von Anstellungsverträgen vertraglich zu vereinbaren, dass die Gehälter der Geschäftsführungsorgane und der Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsgesellschaften offengelegt werden.
Von den jetzigen Geschäftsführern der Stadtgesellschaften wird erwartet, dass sie der Intention des Gesetzgebers (vgl. § 123 a HGO) nachkommen.
Die Gehälter sind in den jährlichen Geschäftsberichten sowie dem Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach darzulegen.
Gleichfalls sind die Jahresbesoldungen der Mitglieder des Hauptamtlichen Magistrats nebst allen Nebeneinkünften darzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 503/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie nachstehend ergänzt:
„Gleichfalls sind die Jahresbesoldungen der Mitglieder des Hauptamtlichen Magistrats nebst allen Nebeneinkünften darzulegen.“
DS I (A) 503
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, insbesondere bei dem Abschluss von Neuverträgen bzw. der Verlängerung von Anstellungsverträgen vertraglich zu vereinbaren, dass die Gehälter der Geschäftsführungsorgane und der Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsgesellschaften offengelegt werden.
Von den jetzigen Geschäftsführern der Stadtgesellschaften wird erwartet, dass sie der Intention des Gesetzgebers (vgl. § 123 a HGO) nachkommen.
Die Gehälter sind in den jährlichen Geschäftsberichten sowie dem Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach darzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.11.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung