Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Februar 2010
14. Sanierung der Sporthalle Bachschule, Friedensstraße 81 - 83 in 63071 Offenbach Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 018/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 551
Az: 000-0002-01/1532#1943/2010
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 02.02.2010,
DS I (A) 551/1
Az: 000-0002-01/1532#1993/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 551 und DS I (A) 551/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung der Sporthalle Bachschule, Friedensstraße 81 - 83 in 63071
Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten
und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
abschließend mit 1.870.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird
zugestimmt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.870.000,00 € werden bewilligt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.208.000,00 € vorbehaltlich
der Resteübertragung beim USK 20500.94070 “Bachschule Sporthalle,
Sanierung SIP/ZIP (01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099,
Produkt 01.01.50 entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
Sonderinvestitionsprogrammgesetz). USK 20500.94070 Nachtrag 2009
1.208.000,00 €.
Die Co-Finanzierung in Höhe von 662.000,00 € erfolgt über das
USK 60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur
(01.01.08)“ SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V 9113 aus dem Haushalts-
ansatz des Jahres 2010.
2. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die
Förderung der Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes
des Bundes liegt vor.
3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
4. Die Verglasung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme als zeitgemäße
Dreifach-Wärmeschutzverglasung ausgeführt. Die entsprechenden
Mehrkosten in Höhe von rund 0,8 % der Gesamtmaßnahme sind im unter
Punkt 1. genannten Kostenplan zu berücksichtigen, der sich damit um
14.413,70 € erhöht.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Protokollnotiz:
Bei Aufruf des TOP informiert Herr Stv.-Vorsteher Lehmann, dass die antragstellenden Fraktionen ihren Antrag redaktionell geändert haben.
DS I (A) 551/1 (neu)
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage wird um Punkt 4. ergänzt:
4. Die Verglasung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme als zeitgemäße Dreifach-
Wärmeschutzverglasung ausgeführt. Die entsprechenden Mehrkosten in Höhe von
rund 0,8 % der Gesamtmaßnahme sind im unter Punkt 1. genannten Kostenplan zu
berücksichtigen, der sich damit um 14.413,70 € erhöht.
DS I (A) 551/1 (alt)
Die Vorlage wird um Punkt 5. ergänzt:
5. Die Verglasung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme als zeitgemäße Dreifach-
Wärmeschutzverglasung ausgeführt. Die entsprechenden Mehrkosten in Höhe von
rund 0,8 % der Gesamtmaßnahme sind im unter Punkt 1. genannten Kostenplan zu
berücksichtigen, der sich damit um 14.413,70 € erhöht.
DS I (A) 551
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung der Sporthalle Bachschule, Friedensstraße 81 - 83 in 63071
Offenbach, nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und
vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
1.870.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.870.000,00 € werden bewilligt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.208.000,00 € vorbehaltlich
der Resteübertragung beim USK 20500.94070 “Bachschule Sporthalle,
Sanierung SIP/ZIP (01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt
01.01.50 entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches Sonderinvestitions-
programmgesetz). USK 20500.94070 Nachtrag 2009 1.208.000,00 €.
Die Co-Finanzierung in Höhe von 662.000,00 € erfolgt über das
USK 60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur
(01.01.08)“ SK 61610001, Produkt 01.01.08, PN V 9113 aus dem Haushalts-
ansatz des Jahres 2010.
2. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
der Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes
liegt vor.
3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.02.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung