Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010
19. Umsetzung Hessische Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt",
hier: städtebaulicher Vertrag zur Gewährung eines Baukostenzuschusses zum Umbau des Anwesens Hermann- Steinhäuser- Straße 2 und 2a - c
Antrag Magistratsvorlage Nr. 232/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 609
Az: 000-0002-01/1610#2035/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Für den Umbau des Anwesens Hermann-Steinhäuser-Straße 2 und die
Nebengebäude Hermann-Steinhäuser-Staße 2a-c wird der Gemeinnützigen
Baugesellschaft Offenbach (GBO) ein Baukostenzuschuss in Höhe von max.
860.000,00 € aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt.
Der exakte Förderbetrag ergibt sich aus den förderfähigen Kosten im Sinne
der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadt-
entwicklung (RiLiSE) nach Schlussrechnung der Baumaßnahme für die
städtebaulich begründeten Mehrkosten für
- die Fassadengestaltung einschließlich Fenstersprossung,
- die Freiflächengestaltung einschließlich der Errichtung einer künstlerischen
Installation im halböffentlichen Raum und
- die Ausbildung einer Dachterrasse mit extensiver Dachbegrünung.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 61500.94050,
„Umsetzung HEGISS/36100 (09.01.06)“ SK 09510000, Projekt
601090000000, Produkt 09.01.06, PN 0017 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2009 und früher: 860.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische
Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“ und Kreditmarktmitteln im Rahmen der
Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschuss HEGISS: 600.000,00 €
Kreditmarktmittel: 260.000,00 €
Gesamt: 860.000,00 €
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung