Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2012
8. Gründung eines Seniorenrates
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 06.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0165
Änderungsantrag Piraten vom 20.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0165/1
Änderungsantrag CDU vom 22.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0165/2
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0165
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Zur Beratung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung wird ein
Seniorenrat als Beirat im Sinne von § 8c HGO eingerichtet. Der als Anlage
beigefügten Satzung und Wahlordnung für den neu zu wählenden Seniorenrat
wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die durch die Satzung betroffenen
Kommissionsordnungen zum 1.1.2013 entsprechend der in der Anlage
beigefügten Satzung zu ändern.
3. Der Magistrat wird beauftragt die bisherige Vereinbarung der Bezuschussung
des aktuellen Seniorenbeirats vom 1.8.1992 zum 31.12.2012 zu kündigen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0165/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Anlage 1 zum Antrag „Gründung eines Seniorenrates“:
Satzung des Seniorenrates der Stadt Offenbach
wird wie folgt geändert:
1. § 1 erhält folgenden Zusatz: „Der Sitz des Seniorenrates wird beim Sozialamt der
Stadt Offenbach, Fachstelle für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
angesiedelt.“
2. § 2 Abs. 2 lautet: „Der Seniorenrat wird für 3 Jahre gewählt“
3. § 5 Absatz 9, Satz 2 wird wie folgt geändert: „Die Arbeitskreise tagen öffentlich.“
4. Die in der Anlage 2 zum Antrag „Gründung eines Seniorenrates“ enthaltene
„Wahlordnung des Seniorenrats Offenbach“ wird wie folgt ergänzt:
§ 3 Satz 1 nach Einwohnerinnen und Einwohner von Offenbach: „durch amtliche
Bekanntmachungen……..“.
5. § 9 Nr. 4 Streichung des Wortes „verteilen“, ergänzen durch das Wort
„ausgegebene.“
2011-16/DS-I(A)0165/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:
1) In der Anlage „Satzung des Seniorenrates der Stadt Offenbach“ werden
im § 2 (1) erster Satz die Worte "in Offenbach haben." mit den Worte
seit mindestens drei Monaten in Offenbach haben." ersetzt.
2) In der Anlage "Wahlordnung des Seniorenrates Offenbach"
wird im § 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Text hinzugefügt:
"die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Offenbach
haben"
2011-16/DS-I(A)0165
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Zur Beratung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung wird ein
Seniorenrat als Beirat im Sinne von § 8c HGO eingerichtet. Der als Anlage
beigefügten Satzung und Wahlordnung für den neu zu wählenden Seniorenrat wird
zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die durch die Satzung betroffenen
Kommissionsordnungen zum 1.1.2013 entsprechend der in der Anlage beigefügten
Satzung zu ändern.
3. Der Magistrat wird beauftragt die bisherige Vereinbarung der Bezuschussung des
aktuellen Seniorenbeirats vom 1.8.1992 zum 31.12.2012 zu kündigen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung