Anlage zum Verfahrensbrief vom 00.00.2012
Auswahlkriterien der Stadt Offenbach im Auswahlverfahren für den Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages
1. Kommunalfreundlicher Konzessionsvertrag (30%)
1.1 Höchstmögliche Konzessionsabgabe mit quartalsweiser Zahlungsweise (10%)
1.2 Preisnachlass (Kommunalrabatt) für den städtischen Eigenverbrauch in
Höhe von10 % auf das Netznutzungsentgelt (auch für Eigenbetriebe und,
soweit rechtlich zulässig, für Eigengesellschaften; auch bis ein Jahr nach
Auslaufen des Konzessionsvertrages) (3%)
1.3 Koordination der Netzbaumaßnahmen (Baustellenkoordination,
Bauzeitverkürzung) (4%)
1.4 Umfassende Regelung zur Folgekostentragung durch Netzbetreiber (5%)
1.5 Verpflichtung des Netzbetreibers zum Abbau bzw. Ausbau - auch schon
zu Vertragsbeginn vorhandener - stillgelegter Anlagen und Verzicht auf
die Verjährungseinrede beim Abbau bzw. Ausbau stillgelegter Anlagen (2%)
1.6 Haftungsverteilung, Beweislastumkehr, Schiedsklausel (2%)
1.7 Endschaftsregelungen mit Entflechtungskostenregelung sowie
Auskunftsanspruch (Übernahmepreis objektivierter Ertragswert, Kosten der
Entflechtung vom Netzbetreiber zu übernehmen) (4%)
2. Netzsicherheit (30%)
2.1 Finanz-, Sach- und Personalausstattung des Netzbetreibers (10%)
2.2 Erfahrung als Netzbetreiber bzw. Betriebskonzept für den Netzbetrieb vor Ort (5%)
2.3 Störungshäufigkeit und Störungsbeseitigung (Erreichbarkeit,
Verfügbarkeit, Zeitrahmen); Netzpflege, Erhalt und Verbesserung
der technischen Standards (15%)
3. Umweltverträglichkeit (20%)
3.1 Umweltkonzepte, z.B. Konzept zur Einbindung Erneuerbarer Energien (10%)
3.2 Technische Netzentwicklung; Reduzierung von Netzverlusten (10%)
4. Effiziente, preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung (20%)
4.1 Investitionskonzept und Investitionsbereitschaft des Netzbetreibers (10%)
4.2 Flächendeckende Netzstruktur / Bereitschaft zu Neuerschließungen (5%)
4.3 Synergien im Netzbetrieb durch mehrere Versorgungssparten (5%)