Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0647Ausgegeben am 27.11.2014
Eing. Dat. 27.11.2014
Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Julie-Heraeus-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 346, 347 und 348
Antrag Magistratsvorlage Nr. 344/14 (Dez. I, Amt 80) vom 26.11.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 346, 347 und 348 mit je 260 m² (gesamt 780 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 140.400,00 EUR (180,00 EUR/m²).
3. Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.
4. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.
5. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 152.000,00 EUR stehen, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2013, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
6. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Die bezeichneten Grundstücke liegen als Bauerwartungsland im künftigen Neubau-gebiet „Bieber-Nord“. Die Eigentümer haben sie der Stadt Offenbach zum Kauf angeboten, da sie sich aus persönlichen Gründen nicht mit der anstehenden Erschließung und den hieraus resultierenden Kosten belasten möchten.
Der Erwerb der Grundstücke erhöht den Anteil des städtischen Grundbesitzes im Neubaugebiet „Bieber-Nord“ und bietet nach dem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen die Möglichkeit einer zeitnahen Vermarktung zur zügigen Entwicklung dieses Baugebietes.
Der mit den Eigentümern verhandelte Kaufpreis beläuft sich auf rd. 2/3 des aktuellen Bodenrichtwertes und stellt somit für die Stadt Offenbach eine äußerst preisgünstige Erwerbsmöglichkeit im zukünftigen Baugebiet dar.
Die Verkäufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage
Plan