Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0019Ausgegeben am 01.03.2022
Eing. Dat. 24.02.2022
Unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 32 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz,
hier: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom, 16.08.2018,
2016-21/DS-I(A)0451
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2022-052 (Dez. II, Amt 53) vom 23.02.2022
Der Magistrat hat am 23.02.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der beigefügte Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2021 wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.
Begründung:
Mit dem Beschluss 2016-21/DS-I(A)0451 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018 wurde der Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle gemäß
§ 32 des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) zugestimmt. Die Geschäftsordnung für die unabhängige Beschwerdestelle wurde beschlossen.
Nach § 2 der Geschäftsordnung legt der Magistrat der Stadtverordneten-versammlung jährlich den Bericht der Unabhängigen Beschwerdestelle vor. Über die in § 2 der Geschäftsordnung erwähnte Dokumentation hinaus wird der Magistrat beauftragt, jährlich im Ausschuss für Soziales und Integration zu berichten.
Frau Edith Mayer kann krankheitsbedingt den Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Jahr 2021 nicht persönlich unterschreiben.
Anlagen:
1. Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Jahr 2021
2. Geschäftsordnung der Unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Psychisch
Kranken-Hilfe-Gesetz für die Stadt Offenbach am Main
Hinweis: Bericht und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.