Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0326Ausgegeben am 04.08.2022

Eing. Dat. 04.08.2022

 

 

 

 

 

Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" 
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-259 (Dez. II, III und IV, Amt 60, 82 und ESO) vom 03.08.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ (vgl. Anlage 1 sowie Maßnahmenlisten A - E), welche als Grundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Offenbach a. M. in den kommenden Jahren dient, wird zugestimmt.

 

2.  Vorbehaltlich der Aufnahme und Beschlussfassung im Stellenplan 2023 wird zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung gem. 4.2 der Vereinbarung eine zusätzliche Stelle „Verkehrsplaner:in“ mit Schwerpunkt Radverkehr geschaffen.

 

3.  Zur Finanzierung werden städtische Eigenmittel in Höhe von jährlich 600.000 € für die Jahre 2023 bis 2027 benötigt, in Summe 3.000.000 €.

 

Hierfür stehen 600.000 € in 2023 auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209 „Radverkehrskonzept – KIPB“ von Amt 60 zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 aufgrund der Reorganisation Amt 60/Amt 82 auf das Produktkonto 12010100.0952000082 mit der Investitionsnummer 1201010900602203 umgegliedert.

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen für 2024 bis 2027 (jeweils 600.000 € p.a.) erfolgen seitens Amt 82 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 und vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsplanung 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Begründung:

Für die Stadt Offenbach am Main ist die Förderung des Radverkehrs als nachhaltige und emissionsfreie Mobilitätsform von zentraler Bedeutung. Sie ist ein unerlässlicher Baustein, um die Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Um auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Luftreinhaltung die notwendige Verkehrswende zu unterstützen, investiert die Stadt bereits seit einigen Jahren in den Ausbau von Radverkehrsanlagen und setzt sich für die Stärkung des Radverkehrs als wichtige Säule eines modernen Verkehrssystems ein.

Dass dieses kontinuierliche Engagement zu einer Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs führt, belegt die Studie „Mobilität in Deutschland“. Ihr zufolge stieg der Radverkehrsanteil von 9 Prozent (2008) auf 11 Prozent im Jahr 2017.

Die Voraussetzungen zur weiteren Steigerung des Radverkehrsanteils, was erklärtes Ziel der Stadt Offenbach ist, sind aufgrund der kompakten Siedlungsstruktur und der weitestgehend flachen Topographie günstig.

Die Initiative Radentscheid Offenbach unterstützt die Ziele der Stadt Offenbach a. M. im Grundsatz. Sie stellt jedoch fest, dass die in der Vergangenheit geplanten Verbesserungen den Anteil des Radverkehrs in der Stadt noch nicht erheblich erhöhen konnten. Radfahrende erwarten, dass sie auf allen Straßen sicher und zügig zu ihren Zielen gelangen. Das bisherige Wegenetz in Offenbach erfüllt diese Erwartungshaltung noch nicht: Radfahren wird von vielen in der Stadt als unsicher oder sogar gefährlich empfunden. Dabei wollen fast 50 % der Menschen das Fahrrad künftig häufiger nutzen („Fahrrad-Monitor 2021“).

Der Radentscheid erarbeitete vor diesem Hintergrund einen Forderungskatalog für sichere Fahrradwege, bessere Luft, mehr Lebensqualität und weniger Lärm auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt. Am 07.10.2021 übergab die Initiative 5854 gesammelte Unterschriften dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main. Mit 4492 gültigen Unterschriften wurde das rechtliche Quorum für ein Bürgerbegehren erreicht.

Der Magistrat der Stadt Offenbach a. M. gelangte nach erforderlicher Rechtsprüfung des Bürgerbegehrens zu der Auffassung, dass die Zulässigkeit nicht gegeben ist und legte der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussempfehlung zur Entscheidung vor. Eine Beschlussfassung wurde zunächst abgesetzt. In dem Bestreben das inhaltliche Ansinnen der Radinitiative trotz der formalen Unzulässigkeit aufzugreifen, wurde zwischen der Stadtverwaltung und dem Radentscheid eine Terminsequenz vereinbart.

Im Rahmen dieser konstruktiven Gespräche konnten sich die Beteiligten auf die anhängende Vereinbarung und das darin formulierte gemeinsame Vorgehen zur Förderung des Radverkehrs in Offenbach verständigen. Die wesentlichen Inhalte sind die Forderungen nach einem durchgängigen, leistungsfähigen Radwegenetz, sicheren Radverbindungen auf Haupt- und Nebenstraßen, sicheren Kreuzungen und Einmündungen, verbesserter Mobilität für Radfahrende und zu Fuß Gehende, mehr Fahrradabstellplätzen sowie unterstützende Maßnahmen.

Darüber hinaus vereinbaren beide Seiten, dass über die Zulässigkeit des

Bürgerbegehrens einstweilen nicht entschieden wird und die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens nach Einstellung der für die Umsetzung des Radentscheids erforderlichen Mittel in den städtischen Haushalt das Bürgerbegehren zurücknehmen werden.

Anlage:

Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ sowie Maßnahmenlisten A – E

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.