Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0452Ausgegeben am 19.01.2023

Eing. Dat. 19.01.2023

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-024 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 18.01.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 652 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.

Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung und Aufteilung des Bebauungsplans in zwei Bebauungspläne Nr. 652A und 652B.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 652A mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslagen 3A und 3B), jeweils in der Fassung vom 16.01.2023, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652A gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 17/8, 355/7, 343/39 tlw. und 356/8 tlw. und wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Mitte der Straße „Nordring“,

-       Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8,

-       Im Süden: durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ und

-       Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 355/7.

 

3.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 13.12.2022 (Auslagen 7 und 8) mit der Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Begründung:

 

Als repräsentativer Stadteingang an der Bundesautobahn (BAB) 661 soll das von Gewerbe- und Büronutzung geprägte Kaiserlei-Gebiet als wichtiger Dienstleistungsstandort erhalten, weiterentwickelt und planungsrechtlich gesichert werden.

Für den unter Punkt 2 des Beschlusstenors angeführten Geltungsbereich ist der maßgebende Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652 A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ die Baurechtschaffung für einen Bürohochhausstandort sowie die Sicherung der angrenzenden öffentlichen Grün- und Freiflächen im nordöstlichen Teil des Kaiserleigebiets entsprechend der Zielsetzung des Masterplans und des Rahmenplans „Nordkap“. Zudem soll der Bebauungsplan die geplante Art der baulichen Nutzung feinsteuern, um die Entwicklung eines repräsentativen Wirtschafts- und Gewerbestandorts mit Büro- und Dienstleistungsfunktion als übergeordnetes Ziel für das gesamte Kaiserleigebiet zu sichern. Dies dient der Ergänzung der bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 609, 610, 614 A und 651.

 

Weiterhin soll die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts, das von den Stadtverordneten am 21.05.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Kaiserleigebiet erfolgen.

 

Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ vom 19.09.2019.

 

Zu 1:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 21.10.2019 in der Offenbach-Post.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten ausgelegt. Parallel wurde am 27.05.2021 eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2021 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind drei Anregungen der Öffentlichkeit, 40 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie zwei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Stellungnahmen wurden für den gesamten Geltungsbereich ausgewertet und sind in die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 652 A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ eingeflossen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Auswertungsvorschlag sind in den Auslagen 5 und 4 aufgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ wurde nach der Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans (Beteiligung nach §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 BauGB) in zwei Teilbereiche untergliedert und wird nun im weiteren Verfahren jeweils separat weitergeführt. Der westliche Bereich umfasst die Flurstücke Nr. 17/8, 355/7, 356/8 tlw. und 343/39 tlw. und wird als Bebauungsplan Nr. 652 A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ bezeichnet. Der östliche Bereich umfasst die Flurstücke Nr. 18/2, 21/1, 22,3, 23/4, 38/6, 38/9, 38/10, 356/6 sowie 27/14 tlw., 343/39 tlw., 356/8 tlw. und 358/1 tlw. und wird als Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ bezeichnet.

Es soll zunächst das Bebauungsplanverfahren für den Hochhausstandort (Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“) fortgeführt werden.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 652A mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 3:

 

Die grundlegenden, notwendigen Vereinbarungen über konkrete Maßnahmen u.a. zur Herstellung von Erschließungsanlagen zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Investor Nordring Offenbach 1. Erwerbs GmbH, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein werden als Vertragsgegenstand im Vertrag beschrieben und festgelegt.

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 652A (Auslagen 7 und 8) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB muss noch seitens des Magistrats mit dem Investor weiterverhandelt werden und wird vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 652A der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Auslage 1), Textliche Festsetzungen (Auslage 2), Begründung und Umweltbericht (Auslage 3A und 3B), Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5), Liste der Gutachten (Auslage 6), einzelne Fachgutachten (Auslagen 6A bis 6H) sowie der Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 13.12.2022 mit seinen Anlagen (Auslagen 7 und 8).

 

Der Städtebauliche Vertrag (Auslagen 7 und 8) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4) sowie die Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5).

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Öffentliche Auslagen:

Auslagen 1 – 3B

Auslagen 6 – 6H

 

Nichtöffentliche Auslagen:

Auslagen 4, 5, 7 und 8

 

 

Hinweis: Antrag, Anlage und öffentliche Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.