Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0806Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-416 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 652B mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 13.11.2024, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652B gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 38/9, 38/10, 356/6 sowie jeweils teilweise 343/39 und 356/8 und wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Mitte der Straße „Nordring“ (Flurstück 343/39),

-       Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 356/6 (Bornheimer Weg),

-       Im Süden: durch die Mitte der „Kaiserleistraße“ (Flurstück 356/8) und

-       Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 17/8.

 

2.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 06.11.2024 (Auslagen 7 und 8) mit der IPK Germany Property Mainpark Projektgesellschaft mbH, Bonifatiusstraße 17, 63579 Freigericht, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Begründung:

 

Als repräsentativer Stadteingang an der Bundesautobahn (BAB) 661 soll das von Gewerbe- und Büronutzung geprägte Kaiserlei-Gebiet als wichtiger Dienstleistungsstandort erhalten, weiterentwickelt und planungsrechtlich gesichert werden.

Für den unter Punkt 1 des Beschlusstenors angeführten Geltungsbereich ist der maßgebende Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ die Baurechtschaffung für einen Bürostandort mit zwei städtebaulichen Hochpunkten am Park sowie die Sicherung der angrenzenden öffentlichen Grün- und Freiflächen im nordöstlichen Teil des Kaiserleigebiets entsprechend der Zielsetzung des Masterplans und des Rahmenplans „Nordkap“. Zudem soll der Bebauungsplan die geplante Art der baulichen Nutzung feinsteuern, um die Entwicklung eines repräsentativen Wirtschafts- und Gewerbestandorts mit Büro- und Dienstleistungsfunktion als übergeordnetes Ziel für das gesamte Kaiserleigebiet zu sichern. Dies dient der Ergänzung der bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 609, 610, 614A, 651 und 652A.

 

Weiterhin soll die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts, das von den Stadtverordneten am 21.05.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Kaiserleigebiet erfolgen.

 

Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ vom 19.09.2019.

 

Unabhängig von der gegenständlichen Planung zum Bebauungsplan Nr. 652B, aber dennoch bedeutend, ist der geplante Umbau des Goetherings für die Leistungsfähigkeit der Gesamterschließung im östlichen Kaiserleigebiet.

Die Planung zum Umbau des Goetherings wird gerade aktiv beim Amt für Planen und Bauen betrieben. Der Baubeginn ist aktuell für 2027 avisiert.

Die Nutzungsaufnahme des geplanten Projekts im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652B soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2028 beginnen.

 

Aufgrund dessen ist zum jetzigen Zeitpunkt anzunehmen, dass das im verkehrsplanerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 652B (Auslage 6A) u.a. betrachtete Szenario 3 (Umsetzung des Projekts im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652B vor Umbau Goethering) nicht eintreten wird.

Nach Umbau des Goetherings und Nutzungsaufnahme des Projekts zum B652B ist mit Anpassung des bestehenden Signalprogramms am Knotenpunkt Strahlenberger Straße / Kaiserleistraße die Erschließung gesichert.

 

Zu 1:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 21.10.2019 in der Offenbach-Post.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten ausgelegt. Parallel wurde am 27.05.2021 eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2021 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind drei Anregungen der Öffentlichkeit, 39 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie drei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Stellungnahmen wurden für den gesamten Geltungsbereich ausgewertet und sind in die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ eingeflossen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Auswertungsvorschlag sind in den Auslagen 5 und 4 aufgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ wurde nach der Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans (Beteiligung nach §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 BauGB) in Teilbereiche untergliedert und wurde bzw. wird im weiteren Verfahren jeweils separat weitergeführt. Der westliche Bereich (Teilbereich A) umfasst die Flurstücke Nr. 17/8, 355/7, 356/8 tlw. und 343/39 tlw. und wurde als Bebauungsplan Nr. 652 A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ in der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2023 als Satzung beschlossen. Teilbereich B umfasst die Flurstücke Nr. 38/9, 38/10, 356/6 sowie 343/39 tlw. und 356/8 tlw. und wird als Bebauungsplan Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“ bezeichnet.

 

Der Beschluss über die Kenntnisnahme der Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie über die Zustimmung zum Auswertungsvorschlag erfolgte bereits mit dem Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652A „Kaiserlei Nordost; Hochhaus“ (2021-26/DS-I(A)0452) in der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023.

Aufgrund der Teilung des Bebauungsplans Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ in zwei Teilbebauungspläne (Nr. 652A und 652B) bildet die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 652 für den Gesamtgeltungsbereich die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 652B „Kaiserlei Nordost; östlicher Teil“. Ein erneuter Beschluss der Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen und ihrer Auswertung ist nicht erforderlich.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 652B mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll in Form einer digitalen Veröffentlichung sowie zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 2:

 

Die grundlegenden, notwendigen Vereinbarungen über konkrete Maßnahmen u. a. zur Herstellung bzw. Anpassung von Erschließungsanlagen, zur Umsetzung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie spezielle Anforderungen an das Projekt zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Investor IPK Germany Property Mainpark Projektgesellschaft mbH, Bonifatiusstraße 17, 63579 Freigericht, werden als Vertragsgegenstand im Vertrag beschrieben und festgelegt.

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 652B (Auslagen 7 und 8) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB muss noch seitens des Magistrats mit dem Investor weiterverhandelt werden und wird vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 652B der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Auslage 1), Textliche Festsetzungen (Auslage 2), Begründung und Umweltbericht (Auslage 3), Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5), Liste der Gutachten (Auslage 6), einzelne Fachgutachten (Auslagen 6A bis 6I) sowie der Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 06.11.2024 mit seinen Anlagen (Auslagen 7 und 8).

 

Der Städtebauliche Vertrag (Auslagen 7 und 8) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4) sowie die Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5).

Auslagen:

Auslage 1: Planzeichnung

Auslage 2: Textliche Festsetzungen

Auslage 3: Begründung und Umweltbericht

Auslage 4: Auswertung der Stellungnahmen (nichtöffentlich)

Auslage 5: Kopien der Stellungnahmen (nichtöffentlich)

Auslage 6: Liste der Gutachten

Auslage 6A-6I: einzelne Fachgutachten

Auslage 7: Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 06.11.2024 (nichtöffentlich)

Auslage 8: Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (nichtöffentlich)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.