Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0245Ausgegeben am 25.09.2012
Eing. Dat. 20.09.2012
Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/12 (Dez. II, Amt 51) vom 19.09.2012
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
auf Vorschlag des Stadtjugendringes Offenbach als anerkannten Jugendverband
Frau Natascha Friedrich
als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.
Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.11.2004 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1c der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
In ihrer Sitzung am 16.06.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Stadtjugendringes Offenbach Herrn Steffen Basta als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Jürgen Ott als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Herr Steffen Basta hat nun seine Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Stadtjugendring Offenbach schlägt als seine Nachfolgerin Frau Natascha Friedrich vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahr nimmt. Stellvertretendes Mitglied bleibt Herr Jürgen Ott.
Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.