Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0219/3Ausgegeben am 10.10.2012
Eing. Dat. 10.10.2012
Masterplan als Stadtentwicklungsstudie „Offenbach 2030“
Änderungsantrag CDU, SPD, B’90/Die Grünen, FW und FDP vom 10.10.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Verfahren für die Erstellung eines Masterplanes sowie die damit verbundenen Kosten in einem Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Masterplan soll verbindliche – strategische und räumlich konkretisierte – Ziele und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele definieren. Die bereits vorhandenen Ziele, Leitlinien, Planungen und Entwicklungskonzepte aus den verschiedenen Bereichen Stadtplanung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität, Energie, Bildung, Kultur, Sport, Soziales etc. (z.B. Bildungsinitiative, Einzelhandelskonzept, Förderung der Kreativwirtschaft und von Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien, Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“, Wohnungspolitische Leitlinien, Barrierefreiheit, Klimaschutz-, Luftreinhalte- und
Lärmschutzkonzept, Stadtklimakarte) und Einzelmaßnahmen (z.B. Stadtteilarbeit: Soziale Stadt, Modellregion Integration, Spielflächenbedarfsplan) sollen hierbei einbezogen werden. Aber auch negative Faktoren, wie der ausgedehnte Siedlungsbeschränkungsbereich, müssen in den Masterplan einfließen. Ebenso sind für den gegebenen Fall Hinweise auf weitergehenden Steuerungsbedarf aufzuzeigen. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere:
· Analyse und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B. Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne der Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw. Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;
· Herstellung und Sicherung öffentlicher Räume;
· Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;
· Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinderte) und seniorengerechte Gestaltung;
· Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie).
3. Die Steuerung des Masterplanprozesses soll durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement erfolgen. An der Erstellung sollen alle weiteren städtischen Ämter und geeignete Institutionen, Initiativen (z.B. SOH, IHK, Einzelhandelsverband, Agenda 21 usw.) wie auch Querschnittsämter beteiligt werden. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligung des Parlaments an der strategischen Steuerung sicherzustellen. Die aktuellen Zwischenstände werden den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig zur Beratung und Information vorgelegt.
4. Zu achten ist zudem auf die Information und Beteiligung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Vereine, Initiativen und Verbände.
5. Laufende und beschlossene Projekte sowie bereits begonnene Planungen werden unabhängig vom Masterplan umgesetzt.
Begründung:
Erfolgt mündlich