Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002
NPD-Kundgebung
Antrag PDS vom 22.08.2002, I (A) 371
Az: 000-0002-01/0037#0053/2002
Änderungsantrag PDS vom 17.09.2002, DS I (A) 371/1
Beschlusslage:
Änderungsantrag DS I (A) 371/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
In Ziffer 1 des Ursprungsantrages wird ein neuer Satz 2 eingefügt, wodurch der bisherige Satz 2 zu Satz 3 wird. Der neue Satz zwei lautet:
Dies ist im Nachgang zu der für den 28.8.2002 von der NPD in Offenbach geplanten Kundgebung für künftige Fälle ausdrücklich festzustellen.
Ziffer 2 des Ursprungsantrages wird wie folgt neu gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt auf, künftig geplante neonazistische Kundgebungen und Demonstrationen in Offenbach mit allen rechtlich zulässigen Mitteln zu unterbinden.
Antrag DS I (A) 371 Absatz 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Unbeschadet der grundgesetzlich garantierten Demonstrationsfreiheit stellt die
Stadtverordnetenversammlung fest, dass sie keine Demonstration von Neonazis
in Offenbach wünscht. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie hält sie es für
unerträglich, dass diejenigen, deren politisches Bestreben auf die Beseitigung
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, das Grundrecht
auf Demonstrationsfreiheit missbrauchen.
Antrag DS I (A) 371 Absatz 2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert daher den Magistrat der Stadt auf, die
für den 28.8.2002 um 14 Uhr geplante Kundgebung der NPD vor dem
Offenbacher Rathaus zu verbieten, sofern dies bis jetzt noch nicht geschehen ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 20.09.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung