Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0348Ausgegeben am 20.03.2013
Eing. Dat. 06.03.2013
Änderung der Satzung der Stadt Offenbach a.M. über Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung) vom 16.10.1997, bekanntgemacht am 07.11.1997
Antrag FDP vom 04.03.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Satzung wird wie folgt geändert:
§ 1 Abschaffung der Einschränkung der Herstellungspflicht
(1) Die Einschränkungsgebiete aller Offenbacher Zonen im Sinne des § 3 Abs.1 und 2
der Stellplatzsatzung werden gestrichen.
(2) Die bisherige in Anlage 2 zur Stellplatzsatzung vom 16.10.1997 enthaltene
graphische Darstellung der Einschränkungsgebiete entfällt.
§ 2 Schluss- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Satzungsänderung tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Für Genehmigungs- und sonstige Antragsverfahren, die im Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Satzungsänderung bereits anhängig und noch nicht
entschieden waren, kann der Antragsteller die Entscheidung nach den
materiellen Bestimmungen der zur Zeit der Antragstellung geltenden
Stellplatzsatzung verlangen.
(3) Für genehmigungs- und sonst antragsfreie Vorhaben, deren rechtmäßige
Ausführung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzungsänderung bereits
begonnen und noch nicht abgeschlossen war, kann der Bauherr die Anwendung
der materiellen Bestimmungen der zur Zeit des Baubeginns geltenden
Stellplatzsatzung verlangen.
(4) Für Vorhaben, die innerhalb von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser
Satzungsänderung im vorbenannten Sinne beantragt bzw. begonnen werden,
besteht ein Wahlrecht zwischen der Anwendung der materiellen Bestimmungen
der Stellplatzsatzung vor Inkrafttreten dieser Satzungsänderung und der
Anwendung der hiermit geänderten Satzung.
Begründung:
Die sogenannte „Einschränkung der Herstellungspflicht“ aus der Stellplatzsatzung erweist sich als ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Offenbach. Danach werden Investoren in bestimmten Stadtgebieten wie dem Kaiserlei und dem Hafen und weiten Teilen der Innenstadt in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, eine für sie erforderliche Anzahl von Stellplätzen zu bauen. Dies hat bereits dazu geführt, dass Unternehmen wegen der Parkplatzeinschränkungen auf eine Ansiedlung verzichtet haben.
Unternehmen benötigen Parkplätze für ihre Mitarbeiter und Kunden, von denen viele aus verschiedensten Gründen die S-Bahn nicht nutzen können. Ergebnis der Regelung ist nicht der Umstieg auf die S-Bahn sondern vielmehr sinnloser Parkplatzsuchverkehr und wildes Parken auf der Straße.
Offenbach ist auf jede Gewerbeansiedlung angewiesen. Insoweit wird eine aktive und unternehmensfreundliche Ansiedlungspolitik benötigt. Die Aufhebung der „Einschränkung der Herstellungspflicht“ ist hierzu ein Baustein.