Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

TOP 3

 

3. Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2013

Änderungsantrag CDU vom 14.03.2013,

2011-16/DS-I(A)0345/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 14.03.2013,

2011-16/DS-I(A)0345/2

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die südwestliche Teilfläche des aus dem Schulhof der Beethovenschule ausparzellierten Teilgebietes wird gemäß DS-I(A)0209 vom 21.6.2012 in einfachster Form verkehrssicher hergerichtet und für die Schulgemeinde und, durch deutliche gestalterische Abgrenzungen, auch dem Quartier zugänglich gemacht. Das Grundstück verbleibt jedoch im Eigentum der Stadt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der untengenannten Haushaltsstellen - soweit dies nach der Wiederherstellung des Zustandes vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch Hochtief noch erforderlich ist.

 

2.     Im Investitionsplan 2013 ff. wird ein neues Produktkonto mit der Bezeichnung „Herrichtung und Kampfmittelbeseitigung südwestliches Teil-Gelände Beethovenschule“ eingerichtet und in 2013 mit 100.000 € ausgestattet.

 

3.    Der Ansatz für die Maßnahme: 0101130800101203, Anschaffung von Büromöbeln, Fahnen und Wirtschaftsausstattung in Höhe von 391.750 € wird in 2013 einmalig um 50.000 € gekürzt.

 

4.    Der Ansatz für die Maßnahme: 1001020500801202, Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 250.000 € wird in 2013 einmalig um 20.000 € gekürzt.

 

5.    Der Ansatz für die Maßnahme: 1001020500801201, Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 350.000 € wird in 2013 einmalig um 30.000 € gekürzt.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011/16-I(A)0345/1

Herr Stv. Peter Freier (CDU) beantragt namentliche Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 40:25:0 Stimmen ab:

 

1.     Die südliche Fläche der Beethovenschule, die derzeit vom Schulhof durch einen Bauzaun abgetrennt ist, wird gemäß DS-I(A)0209 vom 21.6.2012 der Bevölkerung des Quartiers und der Schulgemeinde in einfachster Herrichtung als Spiel- und Grüngelände bis 31. Juli 2013 wieder zugänglich gemacht. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der untengenannten Haushaltsstellen - soweit dies nach der Wiederherstellung des Zustandes vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch Hochtief noch erforderlich ist. Es wird davon ausgegangen, dass der südöstliche Teil durch Hochtief mit Holzhäckseln ausgestattet wird.

 

2.     Im Investitionsplan 2013 ff. wird ein neues Produktkonto mit der Bezeichnung „Herrichtung und Kampfmittelbeseitigung südwestliches Teil-Gelände Beethovenschule“ eingerichtet und in 2013 mit 100.000 € ausgestattet.

 

3.     Der Ansatz für die Maßnahme 0101130800101203 - Anschaffung von Büromöbeln, Fahnen und Wirtschaftsausstattung in Höhe von 391.750 € wird in 2013 einmalig um 50.000 € gekürzt.

 

4.     Der Ansatz für die Maßnahme 1001020500801202 - Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 250.000 € wird in 2013 einmalig um 20.000 € gekürzt.

 

5.     Der Ansatz für die Maßnahme 1001020500801201 - Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 350.000 € wird in 2013 einmalig um 30.000 € gekürzt.

 

2011/16-I(A)0345/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die südwestliche Teilfläche des aus dem Schulhof der Beethovenschule ausparzellierten Teilgebietes wird gemäß DS-I(A)0209 vom 21.6.2012 in einfachster Form verkehrssicher hergerichtet und für die Schulgemeinde und, durch deutliche gestalterische Abgrenzungen, auch dem Quartier zugänglich gemacht. Das Grundstück verbleibt jedoch im Eigentum der Stadt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der untengenannten Haushaltsstellen - soweit dies nach der Wiederherstellung des Zustandes vor Baubeginn und Baustelleneinrichtung durch Hochtief noch erforderlich ist.

 

2.      Im Investitionsplan 2013 ff. wird ein neues Produktkonto mit der Bezeichnung „Herrichtung und Kampfmittelbeseitigung südwestliches Teil-Gelände Beethovenschule“ eingerichtet und in 2013 mit 100.000 € ausgestattet.

 

3.     Der Ansatz für die Maßnahme: 0101130800101203, Anschaffung von Büromöbeln, Fahnen und Wirtschaftsausstattung in Höhe von 391.750 € wird in 2013 einmalig um 50.000 € gekürzt.

 

4.     Der Ansatz für die Maßnahme: 1001020500801202, Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 250.000 € wird in 2013 einmalig um 20.000 € gekürzt.

 

5.     Der Ansatz für die Maßnahme: 1001020500801201, Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten in Höhe von 350.000 € wird in 2013 einmalig um 30.000 € gekürzt.

 

2011/16-I(A)0345

Durch Annahme von 2011/16-I(A)0345/2 entfällt die Abstimmung über 2011/16-I(A)0345

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.     Im Investitionsplan 2013 ff. wird ein neues Produktkonto mit der Bezeichnung „Herrichtung südlicher Teil Gelände/Kampfmittelbeseitigung Beethovenschule“ eingerichtet und in 2013 mit € 100.000,-- ausgestattet;

2.     Die Investitionsnummer 1201010900601209 - Radverkehrskonzept - wird entsprechend gekürzt.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung