Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0382Ausgegeben am 23.05.2013
Eing. Dat. 23.05.2013
Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018
hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 182/13 (Dez. I, Amt 10) vom 22.05.2013
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden
Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und
Schöffen aufgenommen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung
erforderlich (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG).
2. 3 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen oder
Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.
Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).
Begründung:
Zu 1.:
Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen ist eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.
Die in der Liste aufgeführten Personen wurden von den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien, der Jüdischen Gemeinde, der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche, der Gewerkschaften (Ver.di, DGB), der IHK sowie dem Diakoniezentrum Offenbach vorgeschlagen.
Teilweise haben sich auch Bürgerinnen und Bürger direkt um die Aufnahme in die Schöffenliste beworben.
Zu 2.:
Weiterhin tritt gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz beim Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche zu entscheiden und die für die nächsten fünf Geschäftsjahre (01.01.2014 – 31.12.2018) erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen auszuwählen hat. Dem Ausschuss gehören ein Amtsrichter als Vorsitzender, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer an.
Da der Amtsgerichtsbezirk Offenbach a. M. auch einen Teil des Kreises Offenbach umfasst, werden lediglich 3 Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach a. M. gewählt.
Anlage