Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.12.2003
Eing. Dat. 3.12.2003
Nr. 597
Änderung zum Verwaltungshaushalt 2004 des Jugendamtes UA 45120 – Kinder- und Jugenderholung – (EP4)
Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII vom 25.11.2003, DS I (A) 597
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei der Haushaltsstelle 45120.79500 (Zuschüsse Freizeiten freie Verbände für sozial
schwache Teilnehmer) wird der Planansatz in Höhe von 10.230,- € um 1.770,- € auf
12.000,- € erhöht.
2. Die Haushaltsstelle 45120.79500 (Zuschüsse Freizeiten freie Verbände für sozial
schwache Teilnehmer) erhält folgende Fußnote: „Mehrausgaben können über
Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 45120.17100 (Zuwendungen Land, Kinder- und
Jugenderholung) gedeckt werden“.
Begründung:
Die Mittel in dieser Haushaltsstelle werden als Zuschüsse gemäß gültiger Förderrichtlinien und Kriterien gewährt, um Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus sozial-schwachen Familien die Teilnahme an Freizeiten der freien Träger der Jugendhilfe zu ermöglichen. Bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2000 standen hier 24.000,- DM zur Verfügung. Die Reduzierung des Planansatzes hat dazu geführt, dass nicht allen Anträgen in der Vergangenheit entsprochen werden konnte. Für das Haushaltsjahr 2003 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses den Haushaltsansatz im Nachtragshaushalt erhöht. Um den gesamten Jahresbedarf an Zuschüssen für die Anträge der freien Träger auch ohne Nachtragshaushaltsantrag decken zu können, wird vom Jugendhilfeausschuß eine Erhöhung des Planansatzes um 1.770,- € auf 12.000,- € für notwendig erachtet.
Der Deckungsvermerk mit Haushaltsstelle 45120.17100 dient einem zweckrationaleren Einsatz der Mittel und ermöglicht unter Umständen den notwendigen flexiblen Einsatz der insgesamt vorhandenen Mittel ohne einen Nachtragshaushaltsantrag stellen zu müssen.