Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27. Mai 2013
TOP 3
Offenbacher Stadtkonzern
Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH (SBB)
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschafterversammlung der SBB, die Geschäftsführung der SBB anzuweisen, einen Verzicht auf fällige Forderungen zum 30.06.2013 gegenüber der Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 GmbH (OFC GmbH) zu erklären sowie für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2015 die Miete in Höhe eines jährlichen Teilbetrages zu stunden.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 197/13 (Dez. I und II, Amt 20) vom 24.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0390
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
- Der Erlass- und Stundungsvereinbarung nebst dazugehöriger Anlagen (als Tischvorlage nachzureichende Anlage 1) wird unter Berücksichtigung des Sanierungskonzeptes der OFC GmbH (als Tischvorlage nachzureichende Anlage 2) und unter Abwägung der Bewertung der Chancen/Risiken und Folgen für die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (als Tischvorlage nachzureichende Anlage 3), der Stellungnahme des WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (als Tischvorlage nachzureichende Anlage 4) und des Gutachtens (Zusammenfassung) der Schüllermann und Partner AG zu rechtlichen Risiken (als Tischvorlage nachzureichende Anlage 5) unter folgendem Vorbehalt zugestimmt.
· Im Hinblick auf die im Vorfeld vom Regierungspräsidenten gegebenen Hinweise steht die vorerteilte Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass der Regierungspräsident mindestens bestätigt, dass der Abschluss der Stundungs- und Verzichtsvereinbarung keinen kommunalaufsichtsrechtlich relevanten Vorgang darstellt.
- Dies vorausgeschickt wird der Geschäftsführer der SOH als Gesellschafterversammlung SFO ermächtigt, die Geschäftsführerin der SFO zu ermächtigen, als Gesellschafterversammlung der SBB die Geschäftsführung der SBB anzuweisen, gemäß Anlage 1 einen Verzicht auf fällige Forderungen zum 30.06.2013 gegenüber der Offenbacher Fußballclub Kickers 1901 GmbH (OFC GmbH) zu erklären sowie für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2016 die Miete anteilig zu stunden.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.05.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung