Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2013
TOP 12
Grundstücksverkauf Stettiner Straße 36 in 63150 Heusenstamm
Antrag Magistratsvorlage Nr. 172/13 (Dez. I, Amt 80) vom 08.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0376
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main verkauft an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Heusenstamm Flur 3 Nr. 570/26 = 757 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 75.700,00 EUR (100,00 EUR/m²).
3. Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
4. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von den Erwerbern getragen.
5. Das Flurstück liegt außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach am Main. Für die Stadt Offenbach besteht insofern kein zukünftiges stadtplanerisches Interesse. Auf Grund dessen wird auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts zu Gunsten der Stadt Offenbach am Main verzichtet.
6. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung