Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0394Ausgegeben am 14.06.2013
Eing. Dat. 13.06.2013
Mehr Kontrolle des Magistrates bei den kommunalen Gesellschaften
Antrag Piraten vom 13.06.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Magistrat wird nahegelegt, sich von den Aufsichtsräten der Gesellschaften, in denen die Stadt Offenbach Alleingesellschafter ist, regelmäßig Sachstandsberichte und Aufsichtsratsprotokolle vorlegen zu lassen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten sich in den Gesellschafterversammlungen weiterer Unternehmen, an denen die Stadt Offenbach nur mit einem Anteil beteiligt ist, für ähnliche Regelungen einzusetzen.
Begründung:
Nach dem Handbuch für kommunale Aufsichtsräte der Stadt Offenbach [1] braucht es der Initiative des Magistrates in seiner Funktion als Gesellschafterversammlung um sein Recht auf Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle nach §51a GmbHG wahrzunehmen.