Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0394/1Ausgegeben am 01.07.2013
Eing. Dat. 28.06.2013
Mehr Kontrolle des Magistrats bei kommunalen Gesellschaften
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 27.06.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, welche strukturellen Veränderungen und personellen Aufstockungen notwendig sind, um das Beteiligungscontrolling der Stadt Offenbach bezüglich der Stadtwerke Offenbach Holding (SOH) und ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften zu verbessern.
Begründung:
In Offenbach werden Beteiligungen des Stadtkonzerns (SOH) an 44 Unternehmen, für die eine Bilanzsumme von 3,9 Milliarden Euro angegeben wird, durch 0,8 Stellen verwaltet. Zum Vergleich: der Wiesbadener Stadtkonzern hält ebenfalls Beteiligungen in Höhe von 3.9 Milliarden Euro, beschäftigt aber zur Beteiligungsverwaltung 4,5 Mitarbeiter.
Wie im Schlussbericht des hessischen Rechnungshofes zur 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ festgestellt, existiert eine kommunale Aufsicht über die Beteiligungsgesellschaften faktisch nicht. Verantwortungsbewusstes Wirtschaften, wie es die HGO fordert, ist unter diesen Umständen nicht möglich. Hinzu kommt, dass es auch den Aufsichtsratsmitgliedern an Vorbereitung, Information und Mandatsträgerschulung mangelt, die durch die städtische Beteiligungsverwaltung erbracht werden sollten, aber mangels personeller Kapazitäten nicht erbracht werden können.