Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013
TOP 20
Eigenbetrieb MainArbeit Kommunales Jobcenter
hier: Eigenkapitalausstattung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 229/13 (Dez. III, EB MainArbeit, Amt 20) vom 19.06.2013, 2011-16/DS-I(A)0406
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Personalrückstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31.12.2011 bei der Stadtverwaltung Offenbach beschäftigt waren, werden in der städtischen Bilanz zum 01.01.2012 i.H.v. 489.055,86 € als Verbindlichkeit ausgewiesen.
2. Die städtische Forderung aus Betriebskostenzuschüssen i.H.v. 1.000.000,00 € gegenüber dem Eigenbetrieb MainArbeit wird zum 01.01.2012 in das städtische Finanzanlagevermögen umgebucht.
3. Die Leitung des Eigenbetriebs MainArbeit wird ermächtigt, eine Forderung gegenüber der Stadt gem. Punkt 1 zum 01.01.2012 zu buchen und die Verbindlichkeit gem. Punkt 2 ebenfalls zum 01.01.2012 in die Kapitalrücklage umzubuchen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 15.07.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung