Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013
TOP 21
Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 232/13 (Dez. I, ESO) vom 19.06.2013,
2011-16/DS-I(A)0407
Änderungsantrag Piraten vom 27.06.2013, 2011-16/DS-I(A)0407/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0407
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
2. Der ESO Eigenbetrieb beschafft durch eine europaweite Ausschreibung die erforderlichen Müllgroßbehälter (MGB), die Vorsortiergefäße und die Tonnentauschdienstleistung. Das erwartete Investitionsvolumen aus der EU-weiten Ausschreibung beträgt ca. 1 Mio. EUR und wird in 2014 aus dem Gebührenhaushalt „Entsorgung“ des ESO Eigenbetriebs kassenwirksam.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stv. Eisenkolb (Piraten) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 sowie Punkt 3.
2011-16/DS-I(A)0407/1, Punkt 1 und 2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1.
In §7a (2) werden anstelle der ursprünglichen Nenngrößen nur die folgenden aufgeführt:
a) 120 l
b) 240 l
§15 wird um folgenden neuen Satz ergänzt:
"(6) Der Vollservice für den Bioabfall wird nur zu den bestellten Vollservice-Terminen des Restabfalles durchgeführt. Bei 14-tägiger Beauftragung wird der Bioabfall zu den übrigen Terminen nur im Teilservice abgeholt.
§16 (1) wird wie folgt geändert.
Die ersten beiden Sätze (bis "...erfolgen kann") werden ersetzt durch:
"Für die Bioabfallgefäße wird generell die wöchentliche Leerung angeboten. Die Restabfallgefäße müssen mindestens einmal in 14 Tagen geleert werden. Die Restabfallgefäße in den Behältergrößen von 60 I bis 1.100 I können auf Antrag gegen die entsprechende Gebühr 1 x wöchentlich oder 14-täglich entleert werden."
2.
In §14 (9) wird in der Tabelle "(Rest-/Bioabfall)" durch "(Restabfall)" ersetzt.
Außerdem wird folgende Formulierung nach der Tabelle eingefügt:
"Das Höchstgewicht für den Bioabfall wird durch das zulässige Gesamtgewicht für den jeweiligen Behältertyp begrenzt und am Behälter sichtbar angezeigt."
2011-16/DS-I(A)0407/1, Punkt 3
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
3.
§18 (8) wird vor dem letzten Satzpunkt wie folgt ergänzt:
"und für den ganz oder teilweise Grundsteuer B zu entrichten ist"
2011-16/DS-I(A)0407
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallsatzung (AbfS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
2. Der ESO Eigenbetrieb beschafft durch eine europaweite Ausschreibung die erforderlichen Müllgroßbehälter (MGB), die Vorsortiergefäße und die Tonnentauschdienstleistung. Das erwartete Investitionsvolumen aus der EU-weiten Ausschreibung beträgt ca. 1 Mio. EUR und wird in 2014 aus dem Gebührenhaushalt „Entsorgung“ des ESO Eigenbetriebs kassenwirksam.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 15.07.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung