Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0422Ausgegeben am 29.08.2013
Eing. Dat. 29.08.2013
Naturschutzbeirat
Antrag Magistratsvorlage Nr. 292/13 (Dezernat I, Amt 10) vom 28.08.2013
Die Stadtverordnetenversammlung wolle dem Magistrat 6 Personen als Mitglieder und 6 Personen als stellvertretende Mitglieder des Naturschutzbeirates vorschlagen.
Begründung:
Nach § 22 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sind bei der obersten Naturschutzbehörde und den unteren Naturschutzbehörden unabhängige Naturschutzbeiräte zu bilden. Sie beraten die Naturschutzbehörden in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes. Der Beirat ist von der Naturschutzbehörde über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten.
Naturschutzbeiräte sollen höchstens zwölf Mitglieder haben. Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder sollen auf Vorschlag der in Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen werden, die übrigen auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft. Die Mitglieder des Beirates sollen orts- und sachkundige Personen sein und werden vom Magistrat berufen. Bedienstete der unteren Naturschutzbehörde können nicht berufen werden.
Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre. Der Ablauf der derzeitigen Wahlperiode am 31.08.2013 erfordert die Berufung neuer Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.