Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013
TOP 26
Bebauungsplan 618 D - 3. Änderung des Bebauungsplanes 618 A „Waldheim Süd; südlicher Teil“
1. Aufstellungsbeschluss
2. Billigungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 302/13 (Dezernat I, Amt 60 und Amt 62) vom 28.08.2013, 2011-16/DS-I(A)0430
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, soll der Bebauungsplan 618 A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 618 D.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden:
· die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 146 und 147
im Osten:
· Westseite der Grünfläche „Im Grünen Grund“
im Süden:
· Straße „An den Linden“
im Westen:
· die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 148
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, die Flurstücke 146 und 147 (Am Park).
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 D erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
2. Billigungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 D (Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 19.08.2013, werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 18.09.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung