Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0394/2Ausgegeben am 14.11.2013

Eing. Dat. 14.11.2013

 

 

 

 

 

Mehr Kontrolle des Magistrates bei den kommunalen Gesellschaften

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, Piraten und FW

vom 14.11.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Überschrift des Ursprungsantrags wird untertitelt mit folgendem Satz: „Stärkung und Unterstützung der Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften“.

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsplan der SOH zukünftig auch in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden kann.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, sich die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften, in denen die Stadt Offenbach Gesellschafter ist, vorlegen zu lassen und diese zu diskutieren.

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, regelmäßig im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu berichten, wie und mit welchem Ergebnis das städtische Beteiligungscontrolling durchgeführt wird. Zusätzlich zu den Berichten der SOH-Geschäftsführung im Hauptausschuss für Finanzen und Beteiligungen werden allen Stadtverordneten Quartalsberichte des Beteiligungscontrollings vorgelegt, in denen u.a. Soll/Ist-Vergleiche der Projekte in den Gesellschaften aufgeführt werden.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die Schaffung/Umwidmung mindestens einer zusätzlichen Vollzeitstelle, die ausschließlich für das Beteiligungscontrolling der Stadt zuständig ist, realisierbar ist.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt, für alle Mitglieder der Aufsichtsräte, die aus der Stadtverordnetenversammlung stammen, am Anfang einer Legislaturperiode eine ausführliche Schulung zum Thema „Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern“ mit einem erfahrenen Referenten zu organisieren. Zudem werden den Aufsichtsratsmitgliedern darüber hinaus regelmäßig fachliche Schulungen zum jeweiligen Themengebiet angeboten wenn rechtliche Änderungen stattgefunden haben.

6.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welcher Form den Aufsichtsratsmitgliedern künftig neben Schulungen bei der Entscheidungsvorbereitung mehr Unterstützung gewährt werden kann.

 

7.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die bisherigen Rechte der Aufsichtsratsmitglieder deutlich ausgeweitet werden können. Dazu zählt insbesondere die Prüfung der Einführung eines Zustimmungsvorbehaltes des Aufsichtsrates bei Geschäftsvorhaben ab gesellschaftlich individuellen Wertgrenzen sowie bei wesentlichen Geschäftszweckänderungen und eines Zustimmungsvorbehaltes bei der Berufung der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen.

 

8.    Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in die Wege zu leiten:

 

a.    Die Sitzungen der Aufsichtsräte beginnen in der Regel nicht vor 17:00 Uhr. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden alle regulären Termine für das kommende Jahr am Ende des Vorjahres zugestellt. Die Jahresterminierung soll mit dem Sitzungsplan der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden. Ziel soll sein, die jeweiligen Wirtschaftspläne in den Aufsichtsräten im Zusammenhang mit dem städtischen Haushalt diskutieren zu können.

 

b.    Vom Magistrat gewählte Mitglieder der Aufsichtsräte, die ihrem Amt aufgrund zeitlicher Engpässe wiederholt nicht nachkommen können werden schnellstmöglich schriftlich auf ihre Pflichten hingewiesen. Nehmen vom Magistrat gewählte Aufsichtsratsmitglieder in einem Jahr unentschuldigt an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil, werden sie automatisch zur Abberufung durch den Magistrat empfohlen.

 

 

Begründung:

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Anforderungen an die Aufsichtsräte aufgrund sich ändernder rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen steigen und die Komplexität der Themen in den städtischen Gesellschaften immer größer wird.

 

Ziel ist die Stärkung der Aufsichtsräte in ihrer Kontroll- und Steuerungsfunktion, sowie die Schaffung von mehr Transparenz.

 

Damit arbeitende Menschen ohne berufliche Nachteile zu erleiden an den Sitzungen der Aufsichtsräte teilnehmen können, müssen diese in die Abendstunden gelegt werden. Mit der gezielten Ansprache säumiger Aufsichtsratsmitglieder soll der am 24. Februar 2011 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Richtlinie guter Unternehmensführung „Public Corporate Governance Kodex“ Nachdruck verliehen und die große Verantwortung unterstrichen werden, die mit der Ausübung eines Aufsichtsratsmandates verbunden ist. Nimmt ein vom Magistrat gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates unentschuldigt an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil, so muss  der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Gesellschafterversammlung darauf hinweisen. Letztlich sollte das Aufsichtsratsgremium selbst als auch der Magistrat darüber hinaus gegenüber dem Mitglied in geeigneter Weise tätig werden, d.h. mit einer Abmahnung bzw. in letzter Konsequenz einer Abberufung.

Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, sind regelmäßige Schulungen der Aufsichtsratsmitglieder und weitere Unterstützungsmaßnahmen wichtig, die mit diesem Antrag geprüft werden sollen.

 

In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, wie eine Stärkung der Aufsichtsräte erfolgen kann. Zu denken ist hier z.B. an eine Festlegung von Zustimmungsvorbehalten der Aufsichtsräte, so dass diese bei wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaften eingebunden werden. Wichtig erscheint insbesondere ein Zustimmungsvorbehalt für alle Geschäftsgänge ab einer festgelegten Wertgrenze.