Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0509/2Ausgegeben am 20.03.2014
Eing. Dat. 20.03.2014
Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachten
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.03.2014
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft sofort nach Bekanntwerden von haushaltsrelevanten Entwicklungen von Seiten des Landes oder des Bundes, die Stadtverordnetenversammlung über Art und Höhe zu informieren.
Der Magistrat wird aufgefordert, einen neuen Haushaltsplan und eine neue Haushaltssatzung für das Jahr 2014, sowie ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dabei soll eine klare Prioritätensetzung auf Investitionen in Bildung und Erziehung gelegt werden. Auch die Wirtschaftsförderung muss gestärkt werden.
Bei zukünftigen Erstellungen von Haushaltsplänen und –satzungen sind die Haushaltsansätze vorsichtig zu schätzen, sofern sie nicht errechenbar sind. Dazu sind die Schutzschirmvorgaben zu beachten.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hätte den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 in der aktuellen Form nicht beschlossen, wenn ihr bekannt gewesen wäre, dass im Jahr 2014 – im Vergleich zum Vorjahr - mit 9,8 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen vom Land Hessen zu rechnen gewesen wären.